Abrechnung in der Arztpraxis lernen: Leitfaden für Österreich

Wer die Abrechnung in einer österreichischen Ordination lernen möchte, braucht vor allem vier Grundlagen: das Prinzip der Kassenabrechnung mit ÖGK, SVS und BVAEB, den richtigen Umgang mit der e-card, das saubere Dokumentieren und Codieren von Leistungen und Diagnosen sowie die Fristen der Versicherungsträger. Dazu kommt die Verrechnung bei Wahlärztinnen und Wahlärzten, die nach anderen Regeln läuft. In diesem Leitfaden erfährst du, wie die Abläufe in Österreich tatsächlich funktionieren, welche Aufgaben das Praxisteam übernimmt und wie du dir das Wissen Schritt für Schritt aneignest, auch ganz ohne Vorkenntnisse.
Kurz gesagt
- Kassenleistungen werden direkt zwischen Ärztin bzw. Arzt und Krankenversicherungsträger abgerechnet, elektronisch über Schnittstellen wie ELDA, DAME oder medical net.
- Die e-card ist der Schlüssel: Sie belegt den Arztkontakt und die Online-Anspruchsprüfung ist Voraussetzung für die Verrechnung.
- Jede Leistung braucht eine Diagnose, codiert in der Regel nach ICD-10, und wird in der Ordinationssoftware einer Konsultation zugeordnet.
- Fristen zählen: Die ÖGK rechnet quartalsweise ab, die SVS verlangt die Monatsabrechnung bis zum 10. des Folgemonats.
- Lernen gelingt am besten praxisnah: Grundbegriffe, ein Software-Handbuch, tägliche Kontrolle der Tagesprotokolle und eine anerkannte Ausbildung im Ordinationsbereich.
Inhaltsverzeichnis
- Was Abrechnung in der Ordination umfasst
- So läuft die Kassenabrechnung Schritt für Schritt ab
- Die e-card im Abrechnungsalltag
- Diagnosen und Leistungen richtig codieren
- Fristen und typische Fehler
- Kassenarzt, Wahlarzt, Privat: der Unterschied in der Verrechnung
- So lernst du Abrechnung in der Arztpraxis
- Unsere Sicht: Abrechnung ist Teamarbeit mit System
- Mit MediClass in die Ordinationsverwaltung starten
- Häufige Fragen zur Abrechnung in der Ordination
- Quellen
Was Abrechnung in der Ordination umfasst
„Abrechnung“ klingt nach einem einzigen Arbeitsschritt am Quartalsende. In der Praxis ist es ein Prozess, der mit der Begrüßung der Patientin am Empfang beginnt und mit der elektronischen Übermittlung an den Versicherungsträger endet. Dazwischen liegen viele kleine Handgriffe, die das Ordinationsteam übernimmt und die über das Honorar der Ordination entscheiden.
Grob lassen sich in Österreich drei Bereiche unterscheiden:
- Kassenabrechnung: Die Ordination hat einen Vertrag mit einem oder mehreren Krankenversicherungsträgern, etwa der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der SVS oder der BVAEB. Leistungen werden nach der jeweiligen Honorarordnung direkt mit dem Träger verrechnet.
- Wahlarztverrechnung: Die Ärztin oder der Arzt hat keinen Kassenvertrag. Patientinnen und Patienten bekommen eine Honorarnote, zahlen selbst und reichen sie zur Kostenerstattung ein.
- Privatleistungen: Leistungen, die keine Kasse übernimmt, werden direkt mit der Patientin oder dem Patienten verrechnet.
Für Einsteigerinnen und Einsteiger ist die Kassenabrechnung der wichtigste Bereich, weil sie die meisten Regeln, Fristen und Fehlerquellen mit sich bringt. Wer sie versteht, findet sich auch bei Wahlarzt- und Privatleistungen schnell zurecht.
Wichtig für das Verständnis deiner Rolle: Die Software und das Team bereiten die Abrechnung vor, die Verantwortung bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt. Das betont auch die Software-Hilfe von CompuGroup Medical zur Kassenabrechnung: Die Fehlerbehebung im Programm ersetzt nicht die Prüfung durch den Arzt. Für dich heißt das, sorgfältig vorbereiten, Auffälligkeiten melden und nicht eigenmächtig Leistungen ergänzen.
So läuft die Kassenabrechnung Schritt für Schritt ab
Die ÖGK beschreibt die Abrechnung ärztlicher Leistungen als klaren Ablauf: Leistungen werden in einer zertifizierten Arztsoftware dokumentiert, in der die Positionen der Honorarordnung hinterlegt sind. Zum Ende jedes Quartals erzeugt die Ordination daraus die Abrechnung, kontrolliert die Abrechnungsliste und übermittelt sie über eine EDV-Schnittstelle wie ELDA, DAME oder medical net.
Im Alltag sieht das so aus:
- Patientenaufnahme: Die e-card wird gesteckt, die Anspruchsberechtigung online geprüft und die Konsultation im System angelegt.
- Leistungsdokumentation: Nach der Behandlung werden die erbrachten Leistungen mit den passenden Positionen der Honorarordnung erfasst.
- Diagnose zuordnen: Jede Kassenleistung wird mit einer Diagnose verknüpft, in der Regel als ICD-10-Code.
- Tägliche Kontrolle: Nach Ordinationsende wird das Tagesprotokoll geprüft, damit Fehler sofort korrigiert werden.
- Abschluss der Periode: Zum Monats- oder Quartalsende werden offene Konsultationen und Leistungen kontrolliert.
- Ärztliche Freigabe: Die Ärztin oder der Arzt prüft die Abrechnungsliste.
- Übermittlung: Die Abrechnungsdaten werden elektronisch an den zuständigen Träger gesendet.
Wie das in einer konkreten Software aussieht, zeigt etwa die Anleitung zur Kassenabrechnung in LATIDO: Zuerst wird eine Konsultation gebucht, Kassenleistungen werden damit verknüpft und je einer Diagnose zugeordnet; am Ende der Periode lässt sich der DVP-Export direkt an ELDA senden. Dort findest du auch einen praktischen Tipp: Mit Kassenleistungsgruppen lassen sich wiederkehrende Leistungskombinationen schneller erfassen.
Kurz erklärt: ELDA, DVP und Honorarordnung
- ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ist ein Übermittlungsweg, über den Ordinationen ihre Abrechnungsdaten an die Sozialversicherung senden.
- DVP steht für den Datensatz, in dem Vertragspartner Leistungen und Diagnosen an den Träger übermitteln.
- Honorarordnung ist der Katalog, in dem festgelegt ist, welche Leistungen ein Träger mit welchen Positionen und Tarifen vergütet. Jeder Träger hat eigene Regeln, deshalb ist das Wissen um die richtige Honorarordnung so wichtig.
Die e-card im Abrechnungsalltag
Bei der Suche nach „e-card Abrechnung“ geht es meist um eine Frage: Was hat die Karte eigentlich mit dem Geld der Ordination zu tun? Die Antwort ist einfach: sehr viel.
Laut Sozialversicherung stellt der Vertragspartner über das e-card-System den Leistungsanspruch fest. Die gesteckte Karte dient zugleich als Nachweis, dass die versicherte Person tatsächlich in der Ordination war. Die dabei erzeugte Konsultation (KSE, im System oft als KONV bezeichnet) bildet die Grundlage für die spätere Verrechnung.
Der Gesamtvertrag der SVS mit der Ärztekammer, Fassung 2026, regelt dazu mehrere Punkte, die du am Empfang kennen solltest:
- Die e-card ist bei jeder Inanspruchnahme einzulesen, sofern die Patientin oder der Patient sie vorlegt.
- Verrechnet werden kann nur, wenn die Online-Anspruchsprüfung einen aufrechten Anspruch ergibt.
- Fehlt die Karte oder ist sie defekt, kann der Anspruch im Ausnahmefall über die Sozialversicherungsnummer geprüft werden. Die Patientin oder der Patient bestätigt dann Arztkontakt und Anspruch mit Unterschrift auf einem Beleg.
- Nacherfassungen von Konsultationen sind nur in bestimmten Fällen zulässig: bei Störungen des e-card-Systems, bei Kontakten außerhalb der Ordinationszeit oder -räumlichkeiten (etwa bei Hausbesuchen) und bei genehmigten Zweitordinationen ohne e-card-Ausstattung.
Für die Praxis bedeutet das: Eine vergessene oder falsch gesteckte e-card ist kein Formalfehler, sondern kann dazu führen, dass eine Leistung nicht oder nur mit Aufwand abgerechnet werden kann. Gerade wer neu am Empfang startet, sollte diesen Schritt deshalb zur festen Routine machen. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Träger und Gesamtvertrag, daher lohnt sich bei Unklarheiten immer der Blick in den jeweiligen Vertrag oder die Rückfrage bei der Ärztin bzw. dem Arzt.
Diagnosen und Leistungen richtig codieren
Mit der Diagnosen- und Leistungscodierung im niedergelassenen Bereich ist das Codieren ein fester Teil der Abrechnung geworden. Das Sozialministerium erklärt in seinen Fragen und Antworten zur Diagnosen- und Leistungscodierung (Stand Dezember 2025), dass Vertragspartner von ÖGK, SVS und BVAEB codierte Diagnosen gemeinsam mit ihren Leistungsabrechnungen über ELDA bzw. den DVP-Datensatz an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermitteln.
Dabei sind mehrere Codiersysteme möglich, etwa ICD-10, ICD-9, ICPC2 oder der RC-Code, zusätzlich ist Diagnosetext vorgesehen. Für die gesetzlichen Meldungen nach dem Gesundheitsdokumentationsgesetz gilt aber: Für Haupt- und Zusatzdiagnosen sind ausschließlich ICD-10-Codes zulässig. Andere Codes oder Freitext dürfen für andere Zwecke im Datensatz mitgeschickt werden.
Was das für dich als Lernende bedeutet:
- ICD-10 zuerst: Lerne den Aufbau der ICD-10 (Kapitel, Buchstabe, Ziffern) und übe mit häufigen Diagnosen aus der Allgemeinmedizin.
- Die Diagnose stellt die Ärztin oder der Arzt: Deine Aufgabe ist das korrekte Erfassen und Zuordnen in der Software, nicht die medizinische Einschätzung.
- Genauigkeit vor Tempo: Ein unspezifischer oder fehlender Code fällt bei der Kontrolle auf und kostet später mehr Zeit.
Gute Dokumentation ist die Basis jeder sauberen Abrechnung. Wenn du tiefer einsteigen möchtest, findest du in unserem Beitrag zur Ausbildung in medizinischer Dokumentation einen Überblick über Wege und Inhalte.
Fristen und typische Fehler
Viele Abrechnungsprobleme entstehen nicht durch fehlendes Wissen, sondern durch Zeitdruck am Ende einer Periode. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
| Thema | Was gilt | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Abrechnungszeitraum ÖGK | Abrechnung zum Ende jedes Quartals | Offene Konsultationen rechtzeitig vor Quartalsende prüfen |
| Abrechnungszeitraum SVS | Monatsabrechnung bis spätestens 10. des Folgemonats | Termin fix im Kalender eintragen |
| e-card | Bei jeder Inanspruchnahme einlesen, Anspruch online prüfen | Kein Abrechnen ohne aufrechten Anspruch |
| Nacherfassung | Nur in vertraglich geregelten Ausnahmefällen | Grund der Nacherfassung dokumentieren |
| Diagnosen | ICD-10 für Haupt- und Zusatzdiagnosen nach DokuG | Jede Kassenleistung mit Diagnose verknüpfen |
| Kontrolle | Tagesprotokoll nach Ordinationsende | Fehler am selben Tag korrigieren |
Die Fristen der SVS stammen aus dem Gesamtvertrag 2026, jene der ÖGK aus deren Informationen für Vertragspartner. Verträge werden regelmäßig angepasst, deshalb gilt immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Trägers.
Typische Fehler im Ordinationsalltag sind:
- Leistungen, die zwar erbracht, aber nicht erfasst wurden, etwa bei Telefonkontakten oder Nachbesprechungen.
- Leistungen ohne zugeordnete Diagnose.
- Konsultationen, die ohne gültige e-card-Anspruchsprüfung angelegt wurden.
- Doppelte Erfassungen, wenn mehrere Personen im Team am selben Fall arbeiten.
- Zu spätes Kontrollieren, sodass am Quartalsende hunderte Einträge auf einmal geprüft werden müssen.
Die Software-Hilfe von CompuGroup Medical empfiehlt deshalb, täglich nach Ordinationsende das Tagesprotokoll durchzugehen. Diese Gewohnheit ist der wohl wirksamste Schutz vor Stress am Periodenende.
Kassenarzt, Wahlarzt, Privat: der Unterschied in der Verrechnung
Ob du in einer Kassenordination oder bei einer Wahlärztin arbeitest, verändert deinen Abrechnungsalltag deutlich. Das Gesundheitsportal erklärt, was die Krankenkasse zahlt: Kassenleistungen werden direkt zwischen Arzt und Träger abgerechnet, Patientinnen und Patienten zahlen nichts oder einen Selbstbehalt. Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten ohne Kassenvertrag zahlen sie das Honorar direkt und können einen Teil zurückfordern, in der Regel 80 Prozent dessen, was der Träger einer Vertragsärztin für dieselbe Leistung zahlen würde. Für manche Leistungen gilt ein geringerer Ersatz.
| Kassenordination | Wahlarztordination | |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Krankenversicherungsträger direkt | Patient:in, danach Teilerstattung |
| Grundlage | Honorarordnung des Trägers | Eigene Honorargestaltung |
| Dokument | Elektronische Abrechnung (z. B. ELDA) | Detaillierte Honorarnote |
| Meldung Diagnosen/Leistungen | Mit der Abrechnung über DVP | Über e-Wahlpartner |
| Kostenerstattung | Entfällt für Patient:innen | Über WAHOnline bzw. Einreichung |
Für die Wahlarztordination ist die Honorarnote zentral. Damit Patientinnen und Patienten Geld zurückbekommen, muss sie laut Gesundheitsportal Diagnose, Leistungsbeschreibung, persönliche Daten, Behandlungsdatum und einen Zahlungsnachweis enthalten.
Zwei Meldewege solltest du auseinanderhalten. Laut Sozialversicherung ist e-Wahlpartner seit 1. Juli 2026 der verpflichtende Weg, über den Wahlärztinnen und Wahlärzte Patientenkontakte sowie codierte Diagnosen und Leistungen melden; die Daten werden pseudonymisiert an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Davon getrennt ist WAHOnline: Seit 1. Juli 2024 werden darüber verpflichtend die Daten bereits bezahlter Honorarnoten für die Kostenerstattung an den Träger übermittelt. Die eine Meldung ersetzt die andere nicht.
So lernst du Abrechnung in der Arztpraxis
Abrechnung lernt man selten allein aus einem Buch. Am schnellsten kommst du voran, wenn du Grundlagenwissen, Software-Praxis und echte Fälle verbindest. Ein bewährter Weg sieht so aus:

1. Die Grundbegriffe verstehen
Bevor du eine Software öffnest, solltest du wissen, was Versicherungsträger, Gesamtvertrag, Honorarordnung, Konsultation, Anspruchsprüfung, ICD-10 und Honorarnote bedeuten. Mit diesem Vokabular verstehst du die Anweisungen im Team und die Hinweise in der Software.
2. Eine Ordinationssoftware kennenlernen
Jede Ordination arbeitet mit einer zertifizierten Arztsoftware. Hersteller stellen dafür Handbücher bereit, etwa das INNOMED-Handbuch, das grundlegende Arbeitsschritte erklärt und als Nachschlagewerk für den Ordinationsalltag dient. Lies solche Anleitungen mit konkreten Fragen: Wie lege ich eine Konsultation an? Wie ordne ich eine Diagnose zu? Wo finde ich das Tagesprotokoll?
3. Mit typischen Fällen üben
Übe an Beispielen aus dem Alltag: eine Erstordination mit e-card, ein Patient ohne Karte, ein Hausbesuch mit Nacherfassung, eine Honorarnote in einer Wahlarztordination. Für jeden Fall solltest du die Schritte von der Aufnahme bis zur Kontrolle ohne Hilfe durchspielen können.
4. Kontrolle zur Routine machen
Das tägliche Tagesprotokoll ist die beste Lernschule. Du siehst sofort, wo Diagnosen fehlen oder Leistungen doppelt erfasst sind, und lernst die Logik der Honorarordnung an echten Daten.
5. Eine anerkannte Ausbildung absolvieren
Wer dauerhaft in einer Ordination arbeiten will, profitiert von einer strukturierten Ausbildung. Die Ordinationsassistenz ist in Österreich im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MAB-G) geregelt und verbindet Theorie, Praxis und Praktikum. Welche Tätigkeiten dazu gehören, liest du in unserem Überblick über die Aufgaben einer Ordinationsassistentin. Wer sich vor allem für die Verwaltungsseite interessiert, also Empfang, Organisation, Dokumentation und Korrespondenz, findet in der Medizinischen Verwaltungsassistenz einen passenden Einstieg.
Tipp: Auch die ÖGK sieht die Honorarabrechnung als Kernwissen. Sie bietet für angehende Vertragsärztinnen und -ärzte im Infocenter Kassenvertrag Invertragnahme-Seminare an, in denen auch die Abrechnung Thema ist. Für dich als Teammitglied zeigt das, wie eng dein Wissen mit dem wirtschaftlichen Erfolg der Ordination verknüpft ist.
Unsere Sicht: Abrechnung ist Teamarbeit mit System
Wir erleben immer wieder, dass Abrechnung als trockenes Spezialthema gilt, das man „irgendwann nebenbei“ lernt. Aus unserer Sicht ist das ein Missverständnis. Die Abrechnung entsteht jeden Tag am Empfang, bei jeder gesteckten e-card, bei jeder sauber dokumentierten Leistung. Wer diese Zusammenhänge versteht, arbeitet ruhiger, macht weniger Fehler und wird im Team schnell zur verlässlichen Ansprechperson.
Deshalb haben Ärztinnen und Ärzte unsere Ausbildungen so entwickelt, dass Theorie und Ordinationsalltag zusammenpassen. Du lernst online in deinem Tempo, auch neben Job oder Familie, und hast über den gesamten Lernprozess eine persönliche 1:1-Betreuung an deiner Seite. Gerade bei Themen wie Dokumentation und Verwaltung macht es einen großen Unterschied, Fragen sofort stellen zu können, statt sich allein durch Begriffe und Abläufe zu kämpfen.
Unser Rat an alle, die neu starten: Fang mit den Grundlagen an, nimm dir die Routinen der Ordination ernst und investiere in einen staatlich anerkannten Abschluss. Damit stehen dir in Österreich viele Türen offen: Über uns kannst du dich aktiv bei mehr als 3.000 Jobangeboten bewerben.
Amir
Mit MediClass in die Ordinationsverwaltung starten
Wenn du die Verwaltungsseite einer Ordination beruflich übernehmen möchtest, ist unsere Ausbildung zur Medizinischen Verwaltungsassistenz ein guter Startpunkt. Sie läuft komplett online, setzt keine Vorkenntnisse voraus und endet mit einem staatlich anerkannten Abschluss. Die Ausbildung kostet 1.690 € als Einmalbetrag, inklusive persönlicher 1:1-Betreuung durch Expertinnen und Experten.

Alle Details zu Inhalten, Ablauf und Anmeldung findest du auf der Seite zur Medizinischen Verwaltungsassistenz Ausbildung online. Möchtest du zusätzlich medizinische Aufgaben in der Ordination übernehmen, lohnt sich ein Blick auf die Ordinationsassistenz, zum Beispiel als Online-Lehrgang Ordinationsassistenz in Linz. Was die Ausbildungen kosten und wie du sie finanzieren kannst, erklären wir im Beitrag zu den Kosten der Ordinationsassistenz-Ausbildung.
Häufige Fragen zur Abrechnung in der Ordination
Kann ich Abrechnung ohne Vorkenntnisse lernen?
Ja. Die Grundlagen der Kassenabrechnung bauen logisch aufeinander auf: e-card, Konsultation, Leistung, Diagnose, Kontrolle, Übermittlung. Mit einer strukturierten Ausbildung, einem Software-Handbuch und Übung im Alltag wachsen die Routinen Schritt für Schritt. Unsere Ausbildung zur Medizinischen Verwaltungsassistenz setzt keine Vorkenntnisse voraus.
Was passiert, wenn ein Patient seine e-card vergessen hat?
Laut SVS-Gesamtvertrag 2026 kann der Anspruch im Ausnahmefall online über die Sozialversicherungsnummer geprüft werden. Die Patientin oder der Patient bestätigt dann Arztkontakt und Anspruch mit Unterschrift auf einem Beleg. Wie deine Ordination das genau handhabt, klärst du am besten mit der Ärztin oder dem Arzt.
Wie oft wird in einer Kassenordination abgerechnet?
Bei der ÖGK wird zum Ende jedes Quartals abgerechnet. Die SVS verlangt laut Gesamtvertrag 2026 eine Monatsabrechnung bis spätestens zum 10. des Folgemonats. Viele Ordinationen arbeiten mit mehreren Trägern und haben daher unterschiedliche Termine im Kalender.
Wer ist für Fehler in der Abrechnung verantwortlich?
Die Verantwortung für die korrekte Abrechnung liegt bei der Ärztin oder dem Arzt. Das Ordinationsteam bereitet die Daten vor, kontrolliert Tagesprotokolle und meldet Auffälligkeiten. Sorgfältige Vorarbeit ist deshalb eine der wertvollsten Fähigkeiten im Team.
Muss ich ICD-10 auswendig können?
Nein. Die Software unterstützt dich bei der Suche nach Codes. Hilfreich ist aber, den Aufbau der ICD-10 zu verstehen und die häufigsten Diagnosen deiner Fachrichtung zu kennen, damit du schnell und genau arbeiten kannst.
Quellen
- ÖGK: Abrechnung ärztlicher Leistungen
- Sozialversicherung: e-card Services
- Österreichische Ärztekammer: SVS-Gesamtvertrag inkl. Honorarordnung, Fassung 2026
- Sozialministerium: Fragen und Antworten zur Diagnosen- und Leistungscodierung
- Sozialversicherung: Häufige Fragen zum e-Wahlpartner Service
- Gesundheitsportal: Was zahlt die Krankenkasse beim Arztbesuch
- Gesundheitsportal: Wahlarzt, Kassenarzt, Privatarzt
- LATIDO Help Center: Kassenabrechnung in LATIDO
- CompuGroup Medical: Kassenabrechnung (Software-Hilfe)
- CompuGroup Medical: INNOMED-Handbuch
- ÖGK: Infocenter Kassenvertrag