Hygiene in der Massagepraxis: Regeln, Hygieneplan, Checkliste

Wer in Österreich gewerblich massiert, bestimmt nicht selbst, wie viel Hygiene es braucht: Das steht in den Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage. Diese Verordnung legt fest, wie Betriebsräume ausgestattet sein müssen, wann du dir die Hände desinfizierst, wie du Liege und Hilfsmittel nach jeder Behandlung aufbereitest und welche Desinfektionsmittel überhaupt zulässig sind. Hier erfährst du, was konkret gilt, wie du daraus einen Hygieneplan für deine Praxis machst und wo die Grenze zur echten Instrumenten- und Sterilgutaufbereitung liegt, wie man sie aus der Arztpraxis kennt.
TL;DR
- Gesetzlich verpflichtend: Für gewerbliche Masseurinnen und Masseure gelten die Hygienevorgaben der Ausübungsregeln (Anlage 1). Sie sind keine Empfehlung.
- Nach jeder Behandlung: Auflage wechseln, Liegefläche, Kopfteil und Massagerolle per Wischdesinfektion mit einem alkoholischen Flächendesinfektionsmittel behandeln, Hände desinfizieren.
- Nur gelistete Mittel: Desinfektionsmittel müssen auf der Expertenliste der ÖGHMP oder des VAH stehen. Einwirkzeit und Konzentration laut Hersteller einhalten.
- Schriftlicher Plan: Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan hält fest, was, wann, womit und von wem gereinigt bzw. desinfiziert wird. Die Dokumentation brauchst du bei einer Kontrolle.
- Sterilisation ist Spezialfach: Stellst du einen Autoklaven auf, dürfen Medizinprodukte nur nach einem validierten Verfahren aufbereitet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Hygienevorschriften für Massagepraxen in Österreich gelten
- Räume und Ausstattung: die Basis jeder sauberen Praxis
- Händehygiene und persönliche Hygiene
- Liege, Auflagen und Textilien nach jeder Behandlung
- Massageöle, Cremes und Hilfsmittel
- Das richtige Desinfektionsmittel wählen
- Instrumentenaufbereitung: wo die Massage aufhört und die Ordination beginnt
- Hygieneplan für die Massagepraxis: so erstellst du ihn
- Häufige Fehler, die bei Kontrollen auffallen
- Unsere Sicht: Hygiene lernt man am besten von Anfang an richtig
- Hygiene als Teil deiner Ausbildung
- Häufige Fragen zur Hygiene in der Massagepraxis
- Quellen
Welche Hygienevorschriften für Massagepraxen in Österreich gelten
Die zentrale Rechtsgrundlage für gewerbliche Masseure ist die Verordnung über die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage, Anlage 1. Sie gilt für die drei Körperpflegegewerbe gemeinsam, deshalb findest du darin auch Bestimmungen zu Fußpflege- und Kosmetikinstrumenten. Für dich als Masseurin oder Masseur sind vor allem vier Bereiche relevant:
- Betriebsräume: Sauberkeit, Instandhaltung, reinigbare Oberflächen und ausreichend Handwaschbecken.
- Personalhygiene: Händedesinfektion, Handschuhe, Umgang mit Verletzungen und Krankheit.
- Aufbereitung: Reinigung und Desinfektion von Liege, Auflagen, Geräten und Hilfsmitteln.
- Dokumentation: ein schriftlicher Reinigungs- und Desinfektionsplan.
Wichtig ist die Unterscheidung nach Berufsbild. Die Ausübungsregeln betreffen das Gewerbe Massage. Heilmasseurinnen und Heilmasseure sind dagegen ein Gesundheitsberuf; wer freiberuflich arbeitet, orientiert sich zusätzlich an den Vorgaben der Gesundheitsbehörde. In Wien hat die MA 15 dafür Erläuterungen zum Hygieneplan für Berufssitze von freiberuflich tätigen Angehörigen von Gesundheitsberufen veröffentlicht. Die Grundprinzipien sind in beiden Welten gleich: Die Keimkette muss unterbrochen werden, und kein Gegenstand darf ohne fachgerechte Aufbereitung von einer Kundin zum nächsten Kunden wandern.
Welche Ausbildungsschritte für das Gewerbe nötig sind, regelt übrigens eine eigene Verordnung, die Massage-Verordnung. Hygiene ist dort Teil des Befähigungsnachweises, im Alltag zählt aber, was die Ausübungsregeln verlangen.
Räume und Ausstattung: die Basis jeder sauberen Praxis
Hygiene beginnt bei der Einrichtung, lange bevor die erste Kundin auf der Liege liegt. Die Ausübungsregeln verlangen, dass Betriebsstätten sauber und instand gehalten werden und so gestaltet sind, dass eine angemessene Reinigung möglich ist. Praktisch heißt das: glatte, abwischbare Flächen statt offener Holzregale, Liegen mit desinfektionsmittelbeständigem Bezug, keine Stoffdekoration direkt am Behandlungsplatz.
Besonders konkret ist die Vorgabe zu den Waschgelegenheiten. Handwaschbecken müssen in ausreichender Zahl vorhanden und mit Einmalhandtüchern, Seifenspender und Desinfektionsmittelspender ausgestattet sein. Ein Becken muss sich in direkter Nähe zum Arbeitsplatz befinden, und zwar so, dass beim Händewaschen keine Spritzer auf die Arbeitsfläche gelangen.
Checkliste vor der Eröffnung oder Übernahme einer Praxis:
- Handwaschbecken in Reichweite der Liege, aber mit Abstand oder Spritzschutz zur Arbeitsfläche
- Wandspender für Seife und Händedesinfektionsmittel, Einmalhandtücher statt Stoffhandtuch
- Liegenbezug aus abwischbarem Material ohne Risse oder offene Nähte
- getrennte, geschlossene Aufbewahrung für saubere und gebrauchte Wäsche
- verschließbarer Abfallbehälter am Arbeitsplatz
Händehygiene und persönliche Hygiene
Deine Hände sind das wichtigste Arbeitswerkzeug und zugleich der häufigste Übertragungsweg für Keime. Die Ausübungsregeln schreiben deshalb eine hygienische Händedesinfektion verpflichtend vor:
- vor Arbeitsantritt,
- nach jeder Behandlung,
- nach jeder Toilettenbenutzung,
- nach Schmutzarbeiten, etwa dem Wäschewechsel oder dem Leeren des Abfalls.
Dazu kommen drei Regeln, die im Praxisalltag gern untergehen. Erstens: Bei erhöhtem Infektionsrisiko trägst du Einmalhandschuhe, zum Beispiel wenn Hautveränderungen, kleine Wunden oder Pilzbefall im Behandlungsgebiet sichtbar sind. Zweitens: Verletzungen an deinen eigenen Händen oder Unterarmen deckst du mit einem wasserundurchlässigen Verband ab. Drittens: Wer selbst eine Infektionsgefahr für Kundschaft oder Kolleginnen darstellt, darf nicht am Kunden arbeiten. Eine fiebrige Erkältung oder ein Magen-Darm-Infekt ist also kein Grund, “die Termine trotzdem durchzuziehen”.
Für die Händedesinfektion selbst gilt: Das Mittel auf trockene Hände geben, ausreichend Menge verwenden und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit einhalten, bis die Hände wieder trocken sind. Ringe, Armbänder und lange Nägel verhindern, dass das Mittel überall hingelangt, und haben bei der Behandlung nichts verloren.
Liege, Auflagen und Textilien nach jeder Behandlung
Hier liegt der häufigste Irrtum: Abwischen ist nicht desinfizieren. Die Ausübungsregeln verlangen nach jeder Behandlung:
- die Massageauflage zu wechseln,
- Liegefläche, Kopfteil und Massagerolle zu reinigen und
- anschließend mit einem geeigneten alkoholischen Flächendesinfektionsmittel per Wischdesinfektion zu behandeln.
Das Nasen- bzw. Gesichtsteil der Liege verdient besondere Aufmerksamkeit, weil dort Haut, Haare und Atemluft direkt auftreffen. Ein Einweg-Nasenschlitztuch ersetzt die Desinfektion nicht, es ergänzt sie.
Bei Textilien ist die Vorschrift streng. Stoffhandtücher und wiederverwendbare Reinigungsschwämme oder Frotteelappen sind nur erlaubt, wenn sie täglich thermisch desinfiziert werden, also in der Kochwäsche. Das Einlegen von Tüchern in Desinfektionsmittellösungen lehnen die Regeln ausdrücklich ab, weil die Wirkung unzuverlässig ist und die Haut gereizt werden kann. Viele Praxen arbeiten deshalb mit Einmalunterlagen und Einmaltüchern: Das kostet Material, spart aber Waschgänge und macht die Dokumentation einfacher.
| Gegenstand | Wann | Maßnahme |
|---|---|---|
| Massageauflage, Laken | nach jeder Behandlung | wechseln; Mehrweg in die Kochwäsche |
| Liegefläche, Kopfteil, Massagerolle | nach jeder Behandlung | reinigen, dann Wischdesinfektion (alkoholisch) |
| Hände | vor Arbeitsbeginn, nach jeder Behandlung, nach WC und Schmutzarbeit | hygienische Händedesinfektion |
| Stoffhandtücher, Reinigungslappen | täglich | thermische Desinfektion (Kochwäsche) |
| Öl- und Cremebehälter | nach Verschmutzung reinigen, nach jeder Behandlung | Desinfektion |
| Elektroden, Umhüllungen, APM-Stäbchen | nach jeder Anwendung | reinigen und desinfizieren |
| Boden, Waschbecken | täglich bzw. bei Verschmutzung | Reinigung laut Plan |
Massageöle, Cremes und Hilfsmittel
Der offene Tiegel, in den man mit den Fingern greift, ist in der Massagepraxis hygienisch inakzeptabel. Öle, Gele und Cremes entnimmst du laut Ausübungsregeln aus Tuben oder Flaschen, ohne dass deine Hände mit dem Inhalt in Berührung kommen. Bewährt haben sich Pumpspender, die du aus einem größeren Vorratsbehälter nachfüllst, ohne den Vorrat selbst am Behandlungsplatz zu öffnen. Die Behältnisse reinigst du bei jeder Verschmutzung und desinfizierst sie nach jeder Behandlung, denn sie werden mit öligen Händen angefasst.

Auch bei Hilfsmitteln ist das Material entscheidend. Elektroden, Umhüllungen und APM-Stäbchen werden nach jeder Anwendung gereinigt und desinfiziert. APM-Stäbchen aus Holz sind nicht zulässig, weil sich Holz nicht vollständig desinfizieren lässt. Dasselbe Prinzip hilft dir bei jeder Anschaffung: Kannst du einen Gegenstand nicht wischdesinfizieren oder thermisch aufbereiten, gehört er nicht an den Behandlungsplatz, oder er wird als Einmalprodukt verwendet.
Für Hot-Stone-Steine, Schröpfgläser, Faszienwerkzeuge oder Gua-Sha-Schaber gilt dieselbe Logik: reinigen, desinfizieren, trocken und geschützt lagern. Sieht die Ausübungsregel für die Instrumentenaufbereitung ein Ultraschallbad vor, setzt du es bei Bedarf ein, etwa für Gegenstände mit Rillen oder schwer erreichbaren Stellen.
Das richtige Desinfektionsmittel wählen
Die Wahl des Mittels ist in Österreich nicht Geschmackssache. Verwendet werden dürfen Produkte, die auf der Expertenliste der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin (ÖGHMP) oder des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) gelistet sind. Ein Mittel aus dem Drogeriemarkt, das “antibakteriell” verspricht, erfüllt diese Anforderung nicht automatisch, und bei einer behördlichen Kontrolle kann das beanstandet werden.
Beim Einsatz achtest du auf drei Angaben des Herstellers:
- Anwendungskonzentration: Zu schwach dosiert, wirkt das Mittel nicht verlässlich; zu stark dosiert, greift es Bezüge an.
- Einwirkzeit: Die Fläche muss so lange benetzt bleiben, wie angegeben. Sofortiges Trockenreiben verkürzt die Wirkung.
- Materialverträglichkeit: Nicht jedes alkoholische Mittel verträgt jeder Kunstlederbezug. Frag beim Liegenhersteller nach, welche Mittel freigegeben sind.
Halte Desinfektionsmittelflaschen stets geschlossen, beschrifte umgefüllte Gebinde mit Produktname und Datum und notiere die verwendeten Produkte in deinem Hygieneplan.
Instrumentenaufbereitung: wo die Massage aufhört und die Ordination beginnt
Wer nach “Instrumentenaufbereitung” oder “Sterilgutaufbereitung” sucht, landet oft bei Arztpraxen. Der Unterschied zur Massagepraxis ist wesentlich. Bei der klassischen Massage arbeitest du auf intakter Haut, deshalb genügen in der Regel Reinigung und Desinfektion. Sterilisation wird erst dann nötig, wenn Instrumente Haut oder Schleimhaut verletzen oder mit sterilen Körperbereichen in Kontakt kommen, was typisch für ärztliche Eingriffe ist.
Das europäische Medizinprodukterecht beschreibt Aufbereitung als Verfahren, dem ein gebrauchtes Produkt unterzogen wird, damit es sicher wiederverwendet werden kann. Das Robert Koch-Institut erläutert diesen Begriff nach Artikel 2 der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR): Dazu gehören Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und die dazugehörigen Prüfschritte.
Für Österreich hält die Wiener MA 15 in ihren Erläuterungen fest: Wird ein Sterilisator (Autoklav) aufgestellt, dürfen Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz nur nach einem validierten Verfahren aufbereitet werden. Ein Autoklav, der einfach “läuft”, reicht also nicht: Das Verfahren muss nachweislich funktionieren, regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. In einer Ordination ist das ein eigener Arbeitsbereich mit Zuständigkeiten, Freigabe und Chargendokumentation; meist kümmert sich die Ordinationsassistenz darum.
Für deine Massagepraxis bedeutet das:
- Plane, wenn möglich, so, dass du keine Sterilisation brauchst: Einmalprodukte für alles, was die Haut verletzen könnte, und wischdesinfizierbare Hilfsmittel für den Rest.
- Bietest du Leistungen mit Hautverletzung an, prüfe vorher genau, ob diese überhaupt zu deinem Berufsbild gehören, und hol dir für die Aufbereitung Rat bei der zuständigen Gesundheitsbehörde deines Bundeslands.
- Kaufe keinen Autoklaven “zur Sicherheit”, ohne dir die Validierung und laufende Prüfung organisiert zu haben.
Hygieneplan für die Massagepraxis: so erstellst du ihn
Die Ausübungsregeln verlangen einen Reinigungs- und Desinfektionsplan. Darin steht für jeden Gegenstand und jede Fläche, was gereinigt oder desinfiziert wird, wie, womit, wann und von wem. Die MA 15 betont, dass genau diese Dokumentation bei einer Prüfung unverzichtbar ist, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Ein Muster aus Deutschland, etwa der Muster-Hygieneplan des Märkischen Kreises, hilft beim Aufbau; die Inhalte richtest du aber immer nach den österreichischen Ausübungsregeln aus.
In sechs Schritten zum eigenen Plan
- Bestandsaufnahme: Geh mit Notizblock durch deine Praxis und liste alle Flächen, Geräte, Hilfsmittel und Textilien auf, die mit Kundschaft oder deinen Händen in Kontakt kommen.
- Risiko einordnen: Was berührt intakte Haut, was kommt mit Körperflüssigkeiten in Kontakt, was ist nur Umgebung (Boden, Türgriff)?
- Maßnahme festlegen: Reinigung, Wischdesinfektion, thermische Desinfektion oder Einmalprodukt.
- Mittel benennen: Produktname, Konzentration und Einwirkzeit laut Hersteller; Listung bei ÖGHMP oder VAH prüfen.
- Frequenz und Zuständigkeit: nach jeder Behandlung, täglich, wöchentlich; wer ist verantwortlich, auch bei Urlaubsvertretung?
- Dokumentation: Ein einfaches Formular pro Woche, auf dem du die täglichen Aufgaben abhakst und unterschreibst, reicht in einer Einzelpraxis völlig aus.
Was zusätzlich in den Plan gehört
- Händehygieneplan (wann, womit, wie lange)
- Vorgehen bei Verletzungen, etwa wenn ein Kunde eine offene Hautstelle hat
- Wäschemanagement: Sammeln, Transport, Waschtemperatur
- Abfallentsorgung
- Datum der letzten Überarbeitung; aktualisiere den Plan bei jeder neuen Behandlungsart oder jedem neuen Produkt
Hänge den Plan gut sichtbar im Behandlungs- oder Nebenraum auf. Das erleichtert nicht nur die Kontrolle, es zeigt auch deinen Kundinnen und Kunden, dass du Hygiene ernst nimmst.
Häufige Fehler, die bei Kontrollen auffallen
- Liege nur trocken abgewischt statt desinfiziert, oder Desinfektionsmittel sofort wieder weggerieben.
- Offene Cremetiegel am Behandlungsplatz.
- Stoffhandtuch am Waschbecken, das den ganzen Tag hängt.
- Desinfektionsmittel ohne Listung oder in falscher Verdünnung angesetzt.
- Holz-APM-Stäbchen oder andere nicht desinfizierbare Hilfsmittel.
- Hygieneplan vorhanden, aber nicht gelebt: keine Einträge, veraltete Produkte, keine Unterschriften.
Die meisten dieser Punkte lassen sich mit wenig Aufwand beheben. Sie zeigen aber, warum Hygiene kein einmaliges Projekt ist, sondern eine tägliche Routine, die von Anfang an sitzen sollte.
Unsere Sicht: Hygiene lernt man am besten von Anfang an richtig
Wir sehen bei MediClass immer wieder, dass Hygiene in der Massage unterschätzt wird, weil sie neben Anatomie, Grifftechniken und Unternehmensgründung unspektakulär wirkt. Dabei ist sie der Teil des Berufs, der täglich und bei jeder einzelnen Behandlung zählt. Eine gut gemachte Massage bleibt in Erinnerung; eine Liege mit sichtbaren Ölresten leider auch.
Unsere Kurse sind von Ärztinnen und Ärzten entwickelt. Diesen medizinischen Blick merkt man gerade beim Thema Hygiene: Uns geht es nicht um Auswendiglernen von Vorschriften, sondern darum, dass du verstehst, warum die Keimkette unterbrochen werden muss. Wer das Prinzip verstanden hat, kann auch bei einem neuen Hilfsmittel oder einem Hausbesuch selbst entscheiden, was zu tun ist.
In der 1:1-Betreuung tauchen dazu ganz praktische Fragen auf: Welches Mittel verträgt mein Liegenbezug? Reicht eine Einmalunterlage? Wie dokumentiere ich, ohne dass es mich jeden Abend eine halbe Stunde kostet? Genau solche Fragen klären wir lieber in der Ausbildung als erst nach der ersten Kontrolle.
— Amir
Hygiene als Teil deiner Ausbildung
Wenn du gerade überlegst, als Masseurin oder Masseur in Österreich zu starten, ist eine Ausbildung, die Hygiene von Anfang an ernst nimmt, die beste Vorbereitung auf den Praxisalltag. Unsere Ausbildung zum Gewerblichen Masseur verbindet Online-Theorie, die du in deinem eigenen Tempo lernst, mit einem Praxisteil in Wien und bereitet dich auf die WKO-Prüfung vor. Du wirst dabei durchgehend persönlich 1:1 betreut, und der Abschluss ist staatlich anerkannt. Die Ausbildung kostet 4.390 € einmalig.
Du willst erst einmal die Unterschiede zwischen den Massageberufen verstehen? Dann hilft dir unser Überblick zur Massage-Ausbildung online in Österreich oder der Vergleich mit der Heilmasseur-Ausbildung. Und wenn du die Ausbildung mit Beruf und Familie vereinbaren musst, findest du Tipps unter Ausbildung neben Job und Familie.
Häufige Fragen zur Hygiene in der Massagepraxis
Muss ich als gewerblicher Masseur einen schriftlichen Hygieneplan haben?
Ja. Die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage verlangen einen Reinigungs- und Desinfektionsplan. Darin legst du fest, welche Gegenstände und Flächen wie, womit und wie oft gereinigt bzw. desinfiziert werden. Bei einer Kontrolle dient die Dokumentation als Nachweis.
Reicht es, die Massageliege mit einem feuchten Tuch abzuwischen?
Nein. Nach jeder Behandlung muss die Auflage gewechselt und die Liegefläche samt Kopfteil gereinigt und mit einem alkoholischen Flächendesinfektionsmittel wischdesinfiziert werden. Achte darauf, die Einwirkzeit laut Hersteller einzuhalten.
Welche Desinfektionsmittel darf ich in Österreich verwenden?
Zulässig sind Mittel, die auf der Expertenliste der ÖGHMP oder des VAH gelistet sind. Die Angaben des Herstellers zu Konzentration und Einwirkzeit sind verbindlich. Frag zusätzlich beim Liegenhersteller nach, welche Mittel der Bezug verträgt.
Brauche ich in der Massagepraxis einen Sterilisator?
Für klassische Massage auf intakter Haut reichen Reinigung und Desinfektion in der Regel aus. Stellst du dennoch einen Autoklaven auf, dürfen Medizinprodukte laut MA 15 nach dem Medizinproduktegesetz nur in einem validierten Verfahren aufbereitet werden. Kläre das vor dem Kauf mit der Gesundheitsbehörde deines Bundeslands.
Darf ich Stoffhandtücher statt Einmalhandtüchern verwenden?
Am Handwaschbecken verlangen die Ausübungsregeln Einmalhandtücher. Stoffhandtücher und wiederverwendbare Reinigungstücher sind nur erlaubt, wenn sie täglich thermisch desinfiziert werden, also in der Kochwäsche. Viele Praxen greifen deshalb zu Einmalmaterial.
Quellen
- RIS: Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage, Anlage 1
- Stadt Wien, MA 15: Erläuterungen zum Hygieneplan für Berufssitze von Gesundheitsberufen
- RIS: Massage-Verordnung
- Robert Koch-Institut: Aufbereitung von Medizinprodukten
- Märkischer Kreis: Muster-Hygieneplan