Noch nicht buchbar. MediClass bietet die Heilmasseur-Aufschulung nicht an. Es gibt hier keinen Platz und keinen Starttermin.

    Heilmasseur: der Beruf und der Weg dorthin

    Du willst wissen, was ein Heilmasseur in Österreich macht und wie die Ausbildung dorthin aufgebaut ist. Diese Seite erklärt Beruf, Zulassung und Aufschulung. Buchen kannst du sie bei MediClass nicht. Die gewerbliche Ausbildung ist ein anderer Beruf und ersetzt die Berufsberechtigung als medizinischer Masseur nicht.

    Für wen: für dich, wenn du die Heilmasseur-Ausbildung in Österreich suchst, Heilmassage-Ausbildung mit der Berufsausbildung verwechselst, oder wissen willst, ob es die Heilmasseur-Ausbildung in Wien bei MediClass gibt. Es gibt sie hier nicht.

    TätigkeitVoraussetzungAufschulungBei MediClass
    Zu Heilzwecken, eigenverantwortlich, auch freiberuflichBerufsberechtigung als medizinischer Masseur800 StundenNicht buchbar

    Was der Beruf ist

    Heilmasseur ist die gesetzliche Schreibweise, mit einem s. Die weibliche Form lautet Heilmasseurin, laut MMHmG §1 Abs. 6 und §31. Die Bezeichnung darf nur führen, wer zur Berufsausübung berechtigt ist. Die Gewerbeordnung gilt für diesen Beruf nicht, laut §1 Abs. 5.

    Laut §29 umfasst der Beruf die eigenverantwortliche Durchführung von klassischer Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung. Die Anordnung hat schriftlich zu erfolgen. Sie darf per Telefax oder automationsunterstützt übermittelt werden, wenn die Dokumentation gesichert ist. Die erfolgte Durchführung bestätigt der Heilmasseur mit Datum und Unterschrift. Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt trägt die Anordnungsverantwortung, der Heilmasseur die Durchführungsverantwortung.

    Eigenverantwortlich heißt nicht ohne ärztliche Anordnung. §2 untersagt auch hier jede eigenmächtige Heilbehandlung und verlangt mindestens 40 Stunden Fortbildung innerhalb von fünf Jahren. Es ist nicht der Beruf der Physiotherapie. Das ist eine eigene Ausbildung. Bei freiberuflicher Ausübung verbietet §32 eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Werbung, und es dürfen keine Vergütungen für die Zuweisung von Kranken versprochen oder genommen werden.

    Gearbeitet wird freiberuflich oder im Dienstverhältnis. §45 nennt das Dienstverhältnis zu einem Rechtsträger einer Krankenanstalt oder Kuranstalt, zu einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dient, zu einer freiberuflich tätigen Ärztin oder einem freiberuflich tätigen Arzt, einer Gruppenpraxis oder einer Primärversorgungseinheit, oder zu einer freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeutin oder einem freiberuflich tätigen Physiotherapeuten.

    Die freiberufliche Aufnahme ist laut §46 der Bezirksverwaltungsbehörde des geplanten Berufssitzes zu melden. Vorzulegen sind ein Qualifikationsnachweis, eine höchstens drei Monate alte Strafregisterbescheinigung, ein höchstens drei Monate altes ärztliches Zeugnis und der Berufsausweis. Die Behörde kann die Ausübung längstens binnen drei Monaten untersagen, wenn eine Voraussetzung fehlt. Sonst trägt sie die freiberufliche Ausübung in den Berufsausweis ein. Die Ausübung hat persönlich und unmittelbar an oder ausgehend von einem Berufssitz zu erfolgen. Zulässig sind ein oder höchstens zwei Berufssitze in Österreich. In Wien nennt die Stadt Wien für diese Meldung den Gesundheitsdienst (MA 15). Welche Stelle außerhalb Wiens zuständig ist, legt diese Seite nicht pauschal fest.

    Zur Berufsausübung berechtigt bist du laut §36, wenn du handlungsfähig bist, gesundheitlich geeignet und vertrauenswürdig bist, die nötigen Sprachkenntnisse hast und einen Qualifikationsnachweis erbringst. Als inlandsnachweis gilt laut §38 das Abschlussprüfungszeugnis nach §54. Wer zur Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes berechtigt ist, darf den Beruf des Heilmasseurs ebenfalls ausüben.

    Gewerbliche Massage ist etwas anderes. Die Wirtschaftskammer Tirol beschreibt sie als ausschließlich präventiv am gesunden Menschen, zur Steigerung des Wohlbefindens. Den Vergleich der drei Berufe liest du hier.

    Ob eine gesetzliche Krankenversicherung die Heilmassage zahlt, entscheidet der Versicherungsträger. Das Gesundheitsportal schreibt, dass dafür eine ärztliche Verordnung nötig ist.

    Wie die Ausbildung aufgebaut ist

    Die Ausbildung zum Heilmasseur ist keine Grundausbildung und kein einzelner Massagekurs. Über die Aufnahme entscheidet der Träger des Aufschulungsmoduls, nicht MediClass. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten, höchstens 40 Wochenstunden, laut MMHm-AV §11.

    Zulassung

    §50 verlangt für die Aufnahme eine Berufsberechtigung als medizinischer Masseur oder medizinische Masseurin. Ein gewerblicher Lehrgang allein genügt nicht. Ein MediClass-Zertifikat genügt nicht. Blindheit schließt die Aufnahme nicht aus. Das Gesundheitsportal beschreibt die Ausbildung als Aufschulungsmodul für medizinische Masseurinnen und Masseure im Umfang von 800 Stunden. Die Stadt Wien nennt dieselbe Voraussetzung.

    Zuerst die Berufsberechtigung als medizinischer Masseur

    Die bekommst du entweder über die volle Ausbildung mit 1.690 Stunden, davon 815 Stunden Theorie einschließlich Übungen und 875 Stunden Praxis, oder über den verkürzten Weg mit 580 Stunden Praxis. Den verkürzten Weg darfst du nur mit Berechtigung zum Massagegewerbe nach §94 Z 48 Gewerbeordnung, ausgenommen ganzheitlich in sich geschlossene Systeme, oder mit bestandener Befähigungsprüfung nach dem 1. Oktober 1986 gehen, plus gesundheitlicher Eignung und Vertrauenswürdigkeit, laut §26. Für die vollen 1.690 Stunden verlangt das Gesetz diese gewerbliche Vorbildung nicht. Wie beides aufgebaut ist, steht auf der Seite zum medizinischen Masseur. Auch diese Stufe bietet MediClass nicht an.

    Dann das Aufschulungsmodul: 800 Stunden

    Laut MMHmG §52 besteht die Ausbildung aus einem Aufschulungsmodul mit theoretischer Ausbildung einschließlich praktischer Übungen im Gesamtumfang von 800 Stunden. Der theoretische Unterricht dauert 720 Stunden. Im Rahmen dieser Ausbildung sind 80 Stunden praktische Übungen ohne Patientenkontakt im Fach Massagetechniken zu Heilzwecken durchzuführen. Die 80 Stunden liegen in den 800, sie kommen nicht oben drauf. MMHm-AV §43 bestätigt die 800 Stunden und die 80 Übungen ohne Patientenkontakt.

    Die Fächer des theoretischen Unterrichts sind laut §52 Abs. 2 Recht und Ethik, Anatomie und Physiologie, Pathologie, Hygiene und Umweltschutz, Erste Hilfe, Allgemeine Physik, Kommunikation, Dokumentation und Massagetechniken zu Heilzwecken.

    Das Modul kann in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Dienstverhältnis laufen. Teilzeit ist zulässig. Eine gesetzliche Dauer in Monaten gibt es nicht.

    Nach Abschluss des Moduls ist eine kommissionelle Abschlussprüfung abzulegen, laut §54. Sie stellt fest, ob die Kenntnisse für die eigenverantwortliche Tätigkeit vorhanden sind. Wer besteht, erhält ein Abschlussprüfungszeugnis mit der Berufsbezeichnung Heilmasseur oder Heilmasseurin. Die Verordnung macht die Prüfung mündlich und nennt die Fächer Anatomie und Physiologie, Pathologie und Massagetechniken zu Heilzwecken, dazu mindestens drei praktische Fälle, MMHm-AV §45. Zugelassen wird, wer alle Unterrichtsfächer des Moduls erfolgreich abgeschlossen hat, MMHm-AV §46.

    MediClass bietet den Lehrgang nicht an.

    Wie die drei Wege zusammenhängen

    Zwischen der Heilmasseur-Berechtigung und einem Kurszertifikat liegen fremde Stufen. Zuerst die Berufsberechtigung als medizinischer Masseur, dann die 800 Stunden. Den vollen medizinischen Lehrgang mit 1.690 Stunden kannst du ohne gewerbliche Vorbildung beginnen. Den kürzeren medizinischen Zugang mit 580 Stunden bindet §26 an die Gewerbeberechtigung oder an die Befähigungsprüfung nach dem 1. Oktober 1986. Beides ist nicht dasselbe wie ein Teilnahmezertifikat.

    Du musst also nicht rechtlich für jeden Weg zuerst gewerbliche Massage machen. Eine direkte Zulassung zur Heilmasseur-Aufschulung ohne Berufsberechtigung als medizinischer Masseur sieht §50 nicht vor. Die gewerbliche Ausbildung bei MediClass macht dich nicht zum Heilmasseur und ersetzt weder die Befähigungsprüfung noch die medizinische Berufsberechtigung. Den Stundenrahmen ohne das Berufsbild im Detail findest du unter Massage-Ausbildung.

    Was MediClass davon anbietet

    MediClass verkauft die Heilmasseur-Aufschulung nicht und auch nicht die Ausbildung zum medizinischen Masseur. Kein Preis, kein Termin, keine Warteliste. Buchbar ist die gewerbliche Ausbildung.

    • 705 Unterrichtseinheiten: 492 online und 213 Praxis in Wien
    • Berufsbegleitend. Nicht vollständig online.
    • Stufe 1 geplant ab 1. Oktober 2026, Stufe 2 ab 1. Februar 2027, Stufe 3 ab 1. April 2027 in fünf Blöcken

    Das Zertifikat dieser gewerblichen Ausbildung ist kein Abschlussprüfungszeugnis als Heilmasseur oder Heilmasseurin, keine Berufsberechtigung als medizinischer Masseur und nicht von selbst die Berechtigung zum Massagegewerbe.

    Wer die Praxis der gewerblichen Ausbildung sucht, findet den Stadtüberblick auf der Wien-Seite.

    Für wen diese Seite ist

    • Du suchst die Heilmasseur-Ausbildung in Österreich und willst Stunden, Voraussetzung und Grenzen kennen, bevor du irgendwo anmeldest.
    • Du suchst eine Heilmassage-Ausbildung und meinst damit den gesetzlich geregelten Beruf, nicht ein einzelnes Massage-Seminar.
    • Du fragst nach der Heilmasseur-Ausbildung in Wien und sollst klar sehen, dass MediClass sie nicht anbietet.
    • Du stehst noch vor der ersten Berechtigung. Dann ist dein nächster buchbarer Schritt die gewerbliche Ausbildung, nicht diese Seite.

    Häufige Fragen

    Was darf ein Heilmasseur, und was nicht?

    Ein Heilmasseur darf in Österreich klassische Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken eigenverantwortlich durchführen, aber nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung, laut MMHmG §29. Die Ärztin oder der Arzt trägt die Verantwortung für die Anordnung, der Heilmasseur die Verantwortung für die Durchführung. Ohne Anordnung darf er nicht behandeln. Eigenmächtige Heilbehandlung ist untersagt, laut §2. Die Gewerbeordnung gilt für den Beruf nicht, laut §1 Abs. 5.

    Wie ist die Heilmasseur-Ausbildung aufgebaut?

    Die Heilmasseur-Ausbildung ist das Aufschulungsmodul nach MMHmG §52. Sie umfasst insgesamt 800 Stunden theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen, davon 720 Stunden theoretischen Unterricht und 80 Stunden praktische Übungen ohne Patientenkontakt. Voraussetzung für die Aufnahme ist laut §50 die Berufsberechtigung als medizinischer Masseur oder medizinische Masseurin. Danach folgt die kommissionelle Abschlussprüfung nach §54. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten, laut MMHm-AV §11. Eine Dauer in Monaten schreibt das Gesetz nicht vor. MediClass bietet das Modul nicht an.

    Wer wird zum Aufschulungsmodul zugelassen?

    Zum Aufschulungsmodul wird zugelassen, wer die Berufsberechtigung als medizinischer Masseur oder medizinische Masseurin hat, laut MMHmG §50. Über die Aufnahme entscheidet der Träger. Ein gewerblicher Lehrgang und ein MediClass-Zertifikat genügen nicht. Die Berufsberechtigung davor entsteht über 1.690 Stunden oder, wenn die Gewerbeberechtigung oder die Befähigungsprüfung nach dem 1. Oktober 1986 vorliegt, über 580 Stunden Praxis.

    Darf ein Heilmasseur freiberuflich arbeiten?

    Ja. Ein Heilmasseur darf freiberuflich oder im Dienstverhältnis arbeiten, laut MMHmG §45. Die freiberufliche Aufnahme ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, mit Qualifikationsnachweis, Strafregisterbescheinigung, ärztlichem Zeugnis und Berufsausweis, laut §46. Es sind höchstens zwei Berufssitze zulässig. In Wien nennt die Stadt Wien dafür den Gesundheitsdienst (MA 15). Die ärztliche Anordnung bleibt auch bei freiberuflicher Arbeit schriftlich nötig.

    Gibt es die Heilmasseur-Ausbildung in Wien, und bietet MediClass sie an?

    Die Heilmasseur-Ausbildung gibt es in Wien bei Trägern, die die Stadt Wien nennt. MediClass bietet sie nicht an, auch nicht als Warteliste, und nennt keinen Preis. Die Praxis, die MediClass in Wien plant, gehört zur gewerblichen Ausbildung. Der Überblick dazu liegt auf der Wien-Seite.

    Musst du zuerst die gewerbliche Ausbildung machen, um Heilmasseur zu werden?

    Nein. Du musst nicht zuerst die gewerbliche Ausbildung machen, um später Heilmasseur zu werden. Pflicht ist die Berufsberechtigung als medizinischer Masseur, laut §50. Den vollen Lehrgang mit 1.690 Stunden kannst du ohne gewerbliche Vorbildung beginnen. Nur der verkürzte Weg mit 580 Stunden setzt die Gewerbeberechtigung oder die Befähigungsprüfung nach dem 1. Oktober 1986 voraus. Ein Lehrgangszeugnis allein ist diese Berechtigung nicht.

    Was bewirkt ein MediClass-Zertifikat für den Heilmasseur?

    Ein MediClass-Zertifikat bewirkt die Berechtigung als Heilmasseur nicht. MediClass bietet die Aufschulung nicht an. Kein Preis, kein Termin, keine Warteliste. Das Zertifikat ist kein Abschlussprüfungszeugnis nach §54 und keine Berufsberechtigung als medizinischer Masseur. Die buchbare Ausbildung siehst du hier: gewerbliche Ausbildung.

    Dein nächster Schritt

    Die Heilmasseur-Stufe kommt später und nicht bei MediClass. Was du jetzt ansehen kannst, ist der Anfang.