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    Hygiene in der Arztpraxis: Hygieneplan, Desinfektion, Aufbereitung

    Mehrfach verwendbare Instrumente in der medizinischen Aufbereitung

    Zur Hygiene in einer österreichischen Arztpraxis gehört alles, was Infektionen bei Patientinnen, Patienten und Personal verhindert: Händehygiene, Reinigung und Desinfektion von Flächen, die Aufbereitung von Instrumenten, der Schutz vor Stichverletzungen und die sichere Abfallentsorgung. Den Rahmen gibt die Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer (Hygiene-V 2014) vor. Sie verlangt einen schriftlichen Hygieneplan, der zur jeweiligen Ordination passt, dokumentierte Abläufe und klare Zuständigkeiten. In diesem Beitrag erfährst du, was konkret dazugehört, wie die Umsetzung im Praxisalltag aussieht und welche Rolle das Ordinationsteam dabei spielt.

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    Kurz gesagt

    • Verantwortlich für den hygienisch einwandfreien Betrieb ist der Ordinationsstätteninhaber. In einer Gruppenpraxis wird diese Verantwortung ausdrücklich einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter übertragen.
    • Der Hygieneplan legt die Hygieneanforderungen auf Basis einer Risikobewertung fest, also abgestimmt auf Leistungen, Patientenfrequenz und Infektionsrisiko der Ordination.
    • Händehygiene und Flächendesinfektion sind die Grundlage. Desinfiziert wird regelmäßig und zusätzlich immer dann, wenn ein konkreter Anlass besteht.
    • Instrumente werden je nach Verwendungszweck manuell oder maschinell aufbereitet. Sterilisiert wird in normgerechten Dampfsterilisatoren, und die Prozessparameter werden nachweisbar aufgezeichnet.
    • Dokumentation ist Pflicht: Schulungen, Verfahrensanweisungen und Zuständigkeiten werden schriftlich festgehalten, jeweils mit Datum.

    Inhaltsverzeichnis

    Was Hygiene in der Ordination umfasst

    Praxishygiene ist kein einzelner Arbeitsschritt, sondern ein System aus standardisierten Abläufen. Laut Hygiene-V 2014 beruhen diese Abläufe auf einer Risikobewertung. Gemeint ist: Jede Ordination überlegt, welche Tätigkeiten bei ihr anfallen und wo Erreger übertragen werden können. Erst daraus ergeben sich die passenden Maßnahmen.

    Im Alltag lassen sich fünf Bereiche unterscheiden:

    1. Personalhygiene: Händewaschen, hygienische Händedesinfektion, Hautschutz, Schutzkleidung und Handschuhe.
    2. Flächenhygiene: Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, Behandlungsliegen, Geräten und Böden.
    3. Medizinprodukte: Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation wiederverwendbarer Instrumente.
    4. Arbeitsschutz: Schutz vor Nadelstich- und Schnittverletzungen sowie vor Kontakt mit infektiösem Material.
    5. Entsorgung: sichere Sammlung und Entsorgung von Abfällen, vor allem von spitzen und scharfen Gegenständen.

    Diese Bereiche hängen eng zusammen. Die deutsche Berufsgenossenschaft BGW betont in ihrer Broschüre zum Infektionsschutz in der Humanmedizin (Stand 01/2025), dass Arbeitsschutz und Patientenschutz untrennbar verbunden sind. Wer sich nicht an einer Kanüle verletzt, schützt nicht nur sich selbst, sondern unterbricht auch einen möglichen Übertragungsweg.

    Rechtlicher Rahmen in Österreich

    Die zentrale Vorschrift für die Hygiene in österreichischen Ordinationen ist die Hygiene-V 2014, eine Verordnung der Österreichischen Ärztekammer. Schon ihr erster Paragraf macht die Verantwortung klar: Der Ordinationsstätteninhaber ist für den hygienisch einwandfreien Betrieb verantwortlich. In einer Gruppenpraxis muss diese Verantwortung ausdrücklich einem Gesellschafter übertragen werden, damit nicht unklar bleibt, wer zuständig ist.

    Das bedeutet aber nicht, dass die Ärztin oder der Arzt jeden Handgriff selbst erledigt. Im Praxisalltag übernehmen Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten einen großen Teil der Umsetzung: Sie bereiten Behandlungsräume vor, desinfizieren Flächen zwischen zwei Patienten, bereiten Instrumente auf und führen die Aufzeichnungen. Die Verordnung sieht deshalb vor, dass Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten schriftlich festgelegt werden. So weiß jede Person im Team, welche Aufgabe bei ihr liegt.

    Vier Hygieneaufgaben der Ordinationsassistenz im Überblick

    Auch die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin, die ÖQMed, bezieht sich in ihren Unterlagen zur Hygiene-Verordnung auf diese Vorgaben. Für Ordinationen lohnt es sich daher, die Anforderungen nicht als lästige Pflicht zu sehen, sondern als Teil des Qualitätsmanagements, das sich im Alltag bewährt.

    Der Hygieneplan: Inhalt und Umsetzung

    Der Hygieneplan ist das Herzstück der Praxishygiene. Nach der Hygiene-V 2014 legt er die Hygieneanforderungen entsprechend der Risikobewertung für die jeweilige Ordinationsstätte fest. Ein Plan aus dem Internet, der unverändert ausgedruckt wird, erfüllt diesen Zweck also nicht. Er muss die tatsächlichen Abläufe der eigenen Ordination abbilden.

    Bewährt hat sich ein Aufbau nach dem Prinzip Was, Wann, Wie, Womit, Wer:

    Bereich Was ist festzulegen? Beispiel aus dem Alltag
    Händehygiene Wann gewaschen, wann desinfiziert wird, welches Mittel verwendet wird Desinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt mit Wunden
    Flächen Welche Flächen wie oft und mit welchem Mittel desinfiziert werden Behandlungsliege nach jedem Patienten, Böden täglich
    Instrumente Aufbereitungsweg je Instrumentengruppe, Freigabe, Lagerung Scheren und Pinzetten: Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
    Schutzausrüstung Wann Handschuhe, Maske, Schutzbrille oder Schürze getragen werden Schutzbrille bei möglicher Spritzgefahr
    Abfall Sammelbehälter, Entsorgungswege, Zuständigkeit Durchstichsichere Behälter für Kanülen
    Zuständigkeiten Wer welche Aufgabe übernimmt und wer kontrolliert Ordinationsassistentin führt das Sterilisationsprotokoll
    Schulungen Inhalte, Termine, Teilnehmende Jährliche Unterweisung für das gesamte Team

    So bleibt der Plan lebendig

    Ein Hygieneplan, der im Ordner verstaubt, schützt niemanden. Damit er im Alltag wirkt, helfen ein paar einfache Gewohnheiten:

    • Sichtbar machen: Kurzfassungen, etwa zur Händedesinfektion oder zur Flächendesinfektion, hängen dort, wo gearbeitet wird.
    • Datieren: Verfahrensanweisungen werden laut Hygiene-V mit dem Datum ihrer Erstellung und Inkraftsetzung dokumentiert. So ist jederzeit klar, welche Version gilt.
    • Überprüfen: Ändern sich Leistungen, Geräte oder Desinfektionsmittel, wird der Plan angepasst und neu datiert.
    • Einschulen: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen den Plan gleich in den ersten Tagen kennen, nicht erst nach Wochen.

    Händehygiene: die wichtigste Einzelmaßnahme

    Die Hände sind der häufigste Überträger von Keimen in der Ordination. Die Hygiene-V 2014 unterscheidet dabei klar zwischen zwei Maßnahmen:

    • Händewaschen dient der Reinigung, also wenn die Hände sichtbar verschmutzt sind.
    • Hygienische Händedesinfektion ist unter anderem nach Hautkontakt mit offenen Wunden oder geschädigter Haut erforderlich.

    Der Unterschied ist wichtig: Waschen entfernt Schmutz, tötet aber Erreger nicht zuverlässig ab. Die Desinfektion wiederum wirkt nur auf sauberen, trockenen Händen richtig. Im Hygieneplan sollte deshalb stehen, in welchen Situationen welche Maßnahme gilt, welches Präparat verwendet wird und wie lange es nach Herstellerangaben einwirken muss.

    Ein Punkt, der oft unterschätzt wird, ist der Hautschutz. Häufiges Desinfizieren und Waschen strapaziert die Haut. Rissige Haut lässt sich schlechter desinfizieren und ist selbst eine Eintrittspforte für Erreger. Hautschutz- und Pflegeprodukte gehören daher genauso in die Ordination wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Bei anhaltenden Hautproblemen sollte die betroffene Person das mit der Ordinationsleitung besprechen und gegebenenfalls eine Hautärztin oder einen Arbeitsmediziner aufsuchen.

    Flächen reinigen und desinfizieren

    Flächen, die mit Patienten, Händen oder Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen, sind ein typischer Übertragungsweg. Laut Hygiene-V 2014 werden kontaminationsgefährdete Oberflächen regelmäßig und anlassbezogen desinfiziert.

    In der Praxis heißt das:

    • Regelmäßig: nach einem festen Rhythmus, zum Beispiel die Behandlungsliege nach jedem Patienten, Arbeitsflächen im Behandlungsraum täglich, Türgriffe und Empfangstheke in festgelegten Abständen.
    • Anlassbezogen: sofort, wenn eine Fläche sichtbar mit Blut, Sekreten oder anderem potenziell infektiösem Material verunreinigt ist.

    Für eine wirksame Flächendesinfektion zählen drei Dinge: das richtige Mittel mit passendem Wirkspektrum, die korrekte Konzentration und die Einwirkzeit, die der Hersteller angibt. Wer eine Fläche nach dem Wischen sofort wieder trocken reibt oder benutzt, verkürzt die Einwirkzeit und damit die Wirkung.

    Auch die Einrichtung spielt mit. Materialien in Behandlungsräumen sollten glatt, abwischbar und beständig gegen Desinfektionsmittel sein. Stoffbezüge, offene Regale mit Verbrauchsmaterial oder schwer erreichbare Ecken machen die Flächenhygiene unnötig schwer.

    Glatt und abwischbar eingerichteter Behandlungsraum

    Instrumentenaufbereitung Schritt für Schritt

    Wiederverwendbare Medizinprodukte müssen so aufbereitet werden, dass keine Gefährdung für Anwender oder Patienten entsteht. So formuliert es die Hygiene-V 2014. Welcher Aufwand dafür nötig ist, hängt vom Instrument und seinem Einsatz ab.

    Einteilung der Medizinprodukte

    Die ÖQMed unterscheidet Medizinprodukte nach ihrem Verwendungszweck in unkritisch, semikritisch und kritisch sowie nach den Anforderungen an die Aufbereitung in die Gruppen A, B und C. Vereinfacht lässt sich die Logik so darstellen:

    Einstufung Kontakt mit Typische Beispiele Aufbereitung im Kern
    Unkritisch intakter Haut Blutdruckmanschette, Stethoskop Reinigung und Desinfektion
    Semikritisch Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut Spekulum, Ohrtrichter Reinigung und Desinfektion mit höheren Anforderungen
    Kritisch Blut, Gewebe, Durchdringen der Haut Scheren, Pinzetten, chirurgische Instrumente Reinigung, Desinfektion und Sterilisation

    Die zusätzliche Einteilung in A, B und C berücksichtigt, wie schwierig ein Instrument aufzubereiten ist. Ein glattes Instrument ohne Hohlräume ist einfacher zu reinigen als eines mit Gelenken, Lumen oder schwer zugänglichen Stellen. Je höher die Anforderungen, desto genauer müssen Verfahren und Prüfung festgelegt sein.

    Der Ablauf in der Ordination

    1. Sammeln und Vorbereiten: Benutzte Instrumente werden direkt nach der Anwendung sicher gesammelt, ohne dass sich jemand daran verletzt. Grobe Verschmutzungen sollen nicht antrocknen.
    2. Reinigen und Desinfizieren: Je nach Verwendungszweck manuell oder maschinell im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG). Für manuelle Verfahren verlangt die Hygiene-V 2014 dokumentierte Arbeitsanweisungen sowie wirksamkeitsgeprüfte, aufeinander abgestimmte Mittel.
    3. Kontrollieren und Pflegen: Sauberkeit, Unversehrtheit und Funktion werden geprüft. Beschädigte Instrumente werden aussortiert.
    4. Verpacken: Instrumente, die steril zum Einsatz kommen, werden in geeignete Sterilgutverpackungen gegeben.
    5. Sterilisieren: in Dampfsterilisatoren nach ÖN EN 285 bzw. EN ISO 13060. Die Prozessparameter werden per Ausdruck oder elektronischer Speicherung nachgewiesen.
    6. Freigeben und Lagern: Erst nach erfolgreicher Prüfung der Charge wird das Sterilgut freigegeben und geschützt, trocken und staubfrei gelagert.

    Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Diese Aufzeichnungen sind kein Selbstzweck: Kommt es zu einer Frage oder einem Verdachtsfall, lässt sich damit nachvollziehen, wann welches Instrument wie aufbereitet wurde.

    Schutz des Personals im Alltag

    Zur Praxishygiene gehört auch der Schutz der Menschen, die in der Ordination arbeiten. Die Hygiene-V 2014 nennt den Schutz vor Nadelstichverletzungen ausdrücklich als Sicherheitsstandard. Im Alltag bewähren sich dabei einfache Regeln:

    • Gebrauchte Kanülen nicht in die Schutzkappe zurückstecken, sondern direkt in einen durchstichsicheren Abwurfbehälter geben.
    • Abwurfbehälter in Reichweite des Arbeitsplatzes aufstellen und nicht überfüllen.
    • Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille oder Schürze nach Tätigkeit einsetzen, so wie es der Hygieneplan vorsieht.
    • Bei einer Stich- oder Schnittverletzung den festgelegten Ablauf einhalten und sofort die verantwortliche Ärztin oder den verantwortlichen Arzt informieren, damit die weiteren Schritte rasch abgeklärt werden.

    Die BGW-Broschüre zum Infektionsschutz aus Deutschland zeigt anschaulich, warum diese Regeln beide Seiten schützen: Jede vermiedene Verletzung ist auch ein vermiedenes Risiko für Patientinnen und Patienten.

    Hygiene an die eigene Ordination anpassen

    Eine allgemeinmedizinische Kassenordination mit vielen Patientinnen und Patienten am Tag hat andere Anforderungen als eine psychiatrische Wahlarztordination oder eine Praxis, in der kleine chirurgische Eingriffe durchgeführt werden. Die Hygiene-V 2014 trägt dem Rechnung: Der ordinationsführende Arzt oder die hygieneverantwortliche Person passt die Hygieneanweisungen an

    • das Infektionsrisiko,
    • die Aufgabenstellung und die angebotenen Leistungen,
    • die Patientenfrequenz und
    • das Gefährdungspotenzial besonderer Erkrankungen an.

    Für die Praxis heißt das: Werden etwa Infusionen, Wundversorgungen oder kleine Eingriffe angeboten, steigen die Anforderungen an Flächen, Instrumente und Schutzausrüstung. Kommen in der Infektsaison mehr Patientinnen und Patienten mit ansteckenden Erkrankungen, kann es sinnvoll sein, Wartebereich, Terminvergabe und Flächendesinfektion vorübergehend anzupassen. Ein guter Hygieneplan sieht solche Situationen vor, statt erst im Ernstfall zu improvisieren.

    Schulung und Dokumentation

    Selbst der beste Plan wirkt nur, wenn das Team ihn kennt und anwendet. Deshalb verlangt die Hygiene-V 2014, dass Schulungen und Unterweisungen dokumentiert werden. Ebenso schriftlich festzuhalten sind Verfahrensanweisungen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, jeweils mit dem Datum ihrer Erstellung und Inkraftsetzung.

    Eine kurze Checkliste für die Ordination:

    • [ ] Hygieneplan liegt schriftlich vor und ist aktuell datiert
    • [ ] Verantwortliche Person für die Hygiene ist benannt
    • [ ] Zuständigkeiten im Team sind schriftlich festgelegt
    • [ ] Arbeitsanweisungen für manuelle Aufbereitung sind vorhanden
    • [ ] Sterilisationsprotokolle werden ausgedruckt oder elektronisch gespeichert
    • [ ] Schulungen und Unterweisungen sind mit Datum und Teilnehmenden dokumentiert
    • [ ] Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gleich zu Beginn eingeschult

    Für Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten ist dieses Wissen ein echter Vorteil im Bewerbungsgespräch. Wer zeigen kann, dass er Hygieneabläufe versteht, sauber dokumentiert und mitdenkt, übernimmt schnell Verantwortung im Team. Ähnliche Grundsätze gelten übrigens auch außerhalb der Arztpraxis, etwa bei der Hygiene in der Massagepraxis.

    Unsere Sicht auf Hygiene im Ordinationsalltag

    In unserer Arbeit mit angehenden Ordinationsassistentinnen und medizinischen Verwaltungsassistentinnen sehen wir immer wieder: Hygiene entscheidet sich nicht im Ordner, sondern in den vielen kleinen Handgriffen zwischen zwei Patienten. Die Liege desinfizieren, die Einwirkzeit abwarten, das Sterilisationsprotokoll ablegen. Das sind Routinen, die man verstehen muss, um sie zuverlässig zu leben.

    Deshalb sind unsere Ausbildungen von Ärztinnen und Ärzten entwickelt, die genau wissen, was in einer Ordination gebraucht wird. Wir verbinden flexible Online-Theorie mit Praxis, bei der Ordinationsassistenz inklusive Praktikum gemäß MAB-G. Und weil Fragen selten zur passenden Uhrzeit auftauchen, begleiten wir jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer mit persönlicher 1:1-Betreuung durch den gesamten Lernprozess.

    Unser Anspruch ist, dass du nach deiner Ausbildung nicht nur die Begriffe kennst, sondern mit Sicherheit und Ruhe in den Arbeitsalltag einer Ordination startest.

    Amir

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    Häufige Fragen zur Hygiene in der Arztpraxis

    Wer ist in der Ordination für die Hygiene verantwortlich?

    Verantwortlich ist laut Hygiene-V 2014 der Ordinationsstätteninhaber. In einer Gruppenpraxis wird die Verantwortung ausdrücklich einem Gesellschafter übertragen. Die Umsetzung im Alltag übernimmt oft das Ordinationsteam, die Zuständigkeiten werden dafür schriftlich festgelegt.

    Muss jede Arztpraxis einen Hygieneplan haben?

    Ja, die Hygiene-V 2014 sieht einen Hygieneplan vor, der die Anforderungen nach der Risikobewertung der jeweiligen Ordination festlegt. Er muss zu den tatsächlichen Leistungen und Abläufen passen. Eine unveränderte Vorlage reicht dafür in der Regel nicht aus.

    Was ist der Unterschied zwischen Händewaschen und Händedesinfektion?

    Händewaschen reinigt die Hände, wenn sie verschmutzt sind. Die hygienische Händedesinfektion tötet Erreger ab und ist etwa nach Hautkontakt mit offenen Wunden oder geschädigter Haut erforderlich. Im Hygieneplan ist festgelegt, wann welche Maßnahme gilt.

    Wie wird die Sterilisation von Instrumenten nachgewiesen?

    Sterilisiert wird in Dampfsterilisatoren nach ÖN EN 285 bzw. EN ISO 13060. Die Prozessparameter jeder Charge werden per Ausdruck oder elektronischer Speicherung aufgezeichnet. So lässt sich die Aufbereitung später lückenlos nachvollziehen.

    Lernt man Hygiene in der Ausbildung zur Ordinationsassistenz?

    Die Ordinationsassistenz ist ein Beruf nach dem MAB-G, und hygienisches Arbeiten gehört zum Alltag in jeder Ordination. Bei MediClass verbindet die Ausbildung Online-Theorie mit Praxis und Praktikum, damit du Abläufe nicht nur kennst, sondern auch anwendest. Details zu Inhalten und Ablauf findest du auf der Seite zur Ausbildung.

    Quellen

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