Ordinationsassistentin Gehalt 2026 in Österreich

    MediClass Redaktion · Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026

    Einstieg lt. KV Wien (1.–3. Berufsjahr)
    € 2 268
    ab 16. Berufsjahr
    € 2 840
    Auszahlung
    14× jährlich

    Quelle: GPA KV Ärzte Wien 2026, Stand 01.06.2026. Bruttomonatsgehälter bei Vollzeit.

    Wer als Ordinationsassistentin in Österreich arbeitet oder den Einstieg plant, will vor allem eines wissen: Was verdiene ich wirklich? Die verbindliche Antwort liefert der Kollektivvertrag (KV) für Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten. Er legt Mindestgehälter fest, die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen – gestaffelt nach Beschäftigungsgruppe und Berufsjahren. In diesem Ratgeber zeigen wir die aktuellen Werte für Wien 2026, erklären die Unterschiede zwischen Assistenz, Verwaltung und Ordinationsmanagement und zeigen, wie Sie Ihr Gehalt gezielt steigern können.

    Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus den unten angeführten Quellen. Wo wir keine geprüften Zahlen haben – etwa für einzelne Bundesländer – verlinken wir direkt auf die offiziellen Kollektivverträge, statt Werte zu schätzen.

    Wichtig zum Verständnis: Die Beträge im Kollektivvertrag sind Mindestgehälter. Viele Ordinationen zahlen darüber, etwa wenn Fachkräfte knapp sind, besondere Kenntnisse gefragt sind oder Sie Zusatzaufgaben übernehmen. Ein Gehalt unter dem KV ist dagegen nicht zulässig. Alle Angaben verstehen sich als Bruttomonatsgehalt bei Vollzeit. Ihr Nettogehalt hängt von Sozialversicherung, Lohnsteuer und persönlichen Absetzbeträgen ab und lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums ermitteln.

    Für Ihre Gehaltsverhandlung lohnt es sich daher, drei Dinge zu kennen: Ihre Beschäftigungsgruppe, Ihre anrechenbaren Berufsjahre und die Zulagen, die für Ihre Tätigkeit vorgesehen sind. Genau diese drei Punkte behandeln die folgenden Abschnitte. So können Sie ein Angebot rasch einordnen und wissen, ob es dem Kollektivvertrag entspricht oder ob Spielraum nach oben besteht.

    Gehalt nach Berufsjahren (KV Wien 2026)

    Ordinationsassistent:innen mit Ausbildung nach dem MAB-G sind im Wiener Kollektivvertrag in der Beschäftigungsgruppe B eingestuft. Das Mindestgehalt steigt in Stufen von jeweils drei Berufsjahren. Angerechnet werden dabei in der Regel auch Vordienstzeiten in vergleichbaren Tätigkeiten – fragen Sie bei Ihrer Einstellung aktiv danach.

    Berufsjahre (BG B)Mindestgehalt brutto / Monat
    1.–3. Berufsjahr€ 2 268
    4.–6. Berufsjahr€ 2 399
    7.–9. Berufsjahr€ 2 516
    10.–12. Berufsjahr€ 2 633
    13.–15. Berufsjahr€ 2 725
    ab 16. Berufsjahr€ 2 840

    Quelle: GPA KV Ärzte Wien 2026, Stand 01.06.2026.

    Zwischen Einstieg und dem 16. Berufsjahr liegt damit ein Unterschied von € 572 brutto pro Monat – rein durch Berufserfahrung, ohne Wechsel der Tätigkeit. Da das Gehalt 14× jährlich ausbezahlt wird, summiert sich das über das Jahr deutlich.

    Ordinationsassistenz vs. Verwaltung vs. Ordinationsmanagement

    Nicht jede Tätigkeit in der Ordination wird gleich bezahlt. Der Kollektivvertrag unterscheidet Beschäftigungsgruppen nach Verantwortung und Qualifikation. Für Ihre Gehaltsplanung sind vor allem drei Gruppen relevant:

    GruppeTätigkeitMindestgehalt brutto
    BG A – VerwaltungAdministrative Tätigkeiten in der Ordination wie Empfang, Terminvergabe und Abrechnung.€ 2 198–2 755
    BG B – OrdinationsassistenzAssistenz bei ärztlichen Tätigkeiten mit Ausbildung nach dem MAB-G.€ 2 268–2 840
    BG D – OrdinationsmanagementLeitende bzw. organisatorisch verantwortliche Tätigkeiten in der Ordination.€ 2 502–3 360

    Quelle: GPA KV Ärzte Wien 2026, Stand 01.06.2026. Spanne vom niedrigsten bis zum höchsten Berufsjahr.

    Die Tabelle zeigt: Wer neben der Administration auch medizinisch assistieren darf, startet höher. Der größte Sprung nach oben liegt in der Gruppe D – dem Ordinationsmanagement – mit bis zu € 3 360 brutto. Wer sich eher für reine Verwaltungsaufgaben interessiert, findet mit der Medizinischen Verwaltungsassistenz Ausbildung einen kürzeren Einstieg.

    Zulagen und Erhöhung 2026

    Mit dem Gehaltsabschluss 2026 wurden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.06.2026 um 3,5 % angehoben. Zusätzlich zum Grundgehalt sieht der Abschluss folgende Beträge vor:

    • Zulagen von € 147 bzw. € 125
    • Trinkgeldpauschale von € 40

    Quelle: aekwien.at, Stand 01.06.2026.

    Ob und in welcher Höhe Zulagen in Ihrem Fall anfallen, hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab. Prüfen Sie Ihren Lohnzettel – Zulagen sind dort gesondert ausgewiesen.

    Gehalt nach Bundesland

    Für Ordinationsangestellte gelten je Bundesland eigene Kollektivverträge. Die Werte unterscheiden sich daher von Wien. Die aktuellen Gehaltstabellen finden Sie direkt bei der Gewerkschaft GPA:

    Als österreichweite Orientierung nennt das AMS Berufslexikon ein Einstiegsgehalt von € 1 940 bis € 2 850 brutto pro Monat (Stand 2025).

    Diese Spanne ist ein Durchschnittswert über alle Regionen und Arbeitgeber. Für eine konkrete Gehaltsverhandlung ist immer der Kollektivvertrag Ihres Bundeslandes maßgeblich. Vergleichen Sie Ihr Angebot daher mit der Tabelle Ihrer Beschäftigungsgruppe und Ihren anrechenbaren Berufsjahren.

    Offene Stellen

    Am 14.10.2026 listete das AMS 150 Stellen für Ordinationsassistenz österreichweit. Die Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften ist hoch. Aktuelle Angebote aus unserer Jobbörse:

    • Ordinationsassistenz – ISG Personalmanagement GmbH, Wien · ab 2500
    • Ordinationsassistenz – Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin Dr. Schützeneder OG, Linz · ab 2000
    • Medizinische Verwaltungsassistenz – reha.ambulant, Wien · ab 3039.97
    • Ordinationsassistenz – PVE 10 Dr. Moussa, Dr. Saini & Dr. Shirin Sokhan Ärzte für Allgemeinmedizin GmbH, Wien · ab 2200
    • Ordinationsassistenz – Dr. Dorfinger Karl, Wien · ab 1800

    Alle Angebote finden Sie unter Ordinationsassistentin Jobs.

    Was das Gehalt erhöht

    • Ausbildung nach MAB-G: Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz umfasst 650 Stunden und ist im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (RIS) geregelt. Sie ist die Voraussetzung für die Einstufung in BG B.
    • Aufstieg ins Ordinationsmanagement (BG D): Mit Erfahrung und Organisationsverantwortung erreichen Sie die höchste der drei Gruppen.
    • Zulagen: Zusätzliche Aufgaben können zu kollektivvertraglichen Zulagen führen.

    Der wichtigste Hebel ist also die Qualifikation: Ohne abgeschlossene Ausbildung nach dem MAB-G dürfen Sie keine assistierenden Tätigkeiten übernehmen und werden meist niedriger eingestuft. Mit Ausbildung steht Ihnen nicht nur die höhere Gruppe offen, sondern auch ein deutlich größerer Stellenmarkt. Wer bereits in der Ordinationsverwaltung arbeitet, kann über die Ausbildung zudem in eine verantwortungsvollere Rolle wechseln und später ins Ordinationsmanagement aufsteigen.

    Mehr zum Weg in den Beruf lesen Sie bei unserer Ordinationsassistentin Ausbildung und im Ratgeber zur Förderung über den WAFF.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als Ordinationsassistentin?

    Laut Kollektivvertrag Wien 2026 beträgt das Mindestgehalt in der Beschäftigungsgruppe B im 1.–3. Berufsjahr € 2 268 brutto pro Monat bei Vollzeit, 14× jährlich.

    Wie wird das Gehalt in Teilzeit berechnet?

    Der Kollektivvertrag rechnet den Stundenlohn als Monatsgehalt geteilt durch 173. Dieser Stundensatz wird mit Ihren tatsächlichen Wochenstunden hochgerechnet – bei Teilzeit erhalten Sie das Gehalt also anteilig.

    Bekommt man 14 Gehälter?

    Ja. Das Gehalt wird laut Kollektivvertrag 14× jährlich ausbezahlt – zusätzlich zu den 12 Monatsgehältern gibt es Urlaubs- und Weihnachtsremuneration.

    Was ist der Unterschied zur Medizinischen Verwaltungsassistenz?

    Ordinationsassistent:innen dürfen nach dem MAB-G bei ärztlichen Tätigkeiten assistieren (BG B). Die Medizinische Verwaltungsassistenz ist auf Administration ausgerichtet und entspricht typischerweise der Verwaltungsgruppe (BG A).

    Wie steigt das Gehalt mit der Zeit?

    Das Mindestgehalt steigt mit den Berufsjahren: in BG B von € 2 268 bis € 2 840 ab dem 16. Berufsjahr. Zusätzlich wurden die Mindestgehälter ab 01.06.2026 um 3,5 % erhöht.

    Quellen