Fach-Sozialbetreuung Ausbildung in Österreich: Dein Quereinstieg in Altenarbeit & Behindertenbegleitung
Du willst Menschen im Alltag begleiten, statt nur zu „verwalten“ – und suchst einen Beruf, der in Österreich gesetzlich geregelt, krisensicher und nach Kollektivvertrag bezahlt ist? Die Fach-Sozialbetreuung (FSB) verbindet soziale Begleitung mit pflegerischem Know-how und ist einer der gefragtesten Sozialbetreuungsberufe im Land. Diese Seite zeigt dir, welche Schwerpunkte es gibt, was du mitbringen musst, wie lange die Ausbildung dauert und was du laut SWÖ-Kollektivvertrag verdienst.
Berufsbild & Aufgaben im Alltag
Fach-Sozialbetreuer:innen unterstützen Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit Begleitung im Alltag brauchen – und zwar so, dass möglichst viel Selbstständigkeit erhalten bleibt. Anders als in der reinen Pflege steht nicht die medizinische Versorgung im Mittelpunkt, sondern die Lebensgestaltung: Tagesstruktur, soziale Kontakte, Förderung von Fähigkeiten, Begleitung bei Behördenwegen oder Freizeitaktivitäten. Bei den Schwerpunkten Altenarbeit und Behindertenarbeit kommt zusätzlich die integrierte Pflegeassistenz dazu, sodass du auch mitverantwortlich pflegerische Tätigkeiten übernehmen darfst.
Die Ausbildung ist in Österreich über die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe bundesweit abgestimmt und in Landesgesetzen (z. B. Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz, Tiroler SBBG, Oö. SBG) umgesetzt. Als Fach-Sozialbetreuer:in kannst du zwischen drei Schwerpunkten wählen:
| Schwerpunkt | Kürzel | Zielgruppe | Pflegeanteil |
|---|---|---|---|
| Altenarbeit | FSB-A | Ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen | Pflegeassistenz integriert |
| Behindertenarbeit | FSB-BA | Menschen mit Behinderung, inkl. höherem Pflegebedarf | Pflegeassistenz integriert |
| Behindertenbegleitung | FSB-BB | Menschen mit Behinderung, Fokus auf Begleitung, Assistenz, Teilhabe | Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ |
Der Schwerpunkt Familienarbeit existiert nur auf Diplom-Niveau (Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit) und ist für den Fach-Abschluss nicht vorgesehen.
Ein typischer Tag im Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Wohngemeinschaft):
- 07:00 Uhr: Dienstübergabe, Lesen der Dokumentation, Tagesplan abstimmen
- 07:30 Uhr: Begleitung beim Aufstehen, Frühstück und Körperpflege – mit so viel Assistenz wie nötig, so wenig wie möglich
- 09:00 Uhr: Begleitung einer Bewohnerin zur Tagesstruktur bzw. Werkstätte, Austausch mit dem dortigen Team
- 11:00 Uhr: Förderplanung: Ziele mit einem Bewohner besprechen, Dokumentation aktualisieren
- 13:00 Uhr: Gemeinsames Kochen und Mittagessen als pädagogisches Alltagstraining
- 15:00 Uhr: Freizeitbegleitung (Einkauf, Spaziergang, Arzttermin), Angehörigengespräch
- 17:00 Uhr: Teambesprechung, Übergabe an den Nachtdienst
Deine Kernaufgaben:
- Begleitung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung
- Förderung von Selbstständigkeit, sozialer Teilhabe und Kommunikation
- Planung, Durchführung und Dokumentation von Betreuungs- und Förderkonzepten
- Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzt:innen, Therapeut:innen und diplomiertem Pflegepersonal
- Bei FSB-A und FSB-BA: pflegerische Tätigkeiten im Rahmen der Pflegeassistenz (z. B. Unterstützung bei Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Mobilisation) unter Anleitung bzw. Aufsicht
- Krisenintervention, Deeskalation und Beobachtung von Veränderungen im Gesundheitszustand
Arbeitsorte: Pflege- und Seniorenwohnhäuser, Wohngemeinschaften und Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung, Tageszentren und Tagesstrukturen, Werkstätten, mobile Betreuungs- und Pflegedienste, Hauskrankenpflege, persönliche Assistenz, Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser.
Voraussetzungen für Quereinsteiger:innen in Österreich
Die rechtliche Basis bildet die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe (BGBl. I Nr. 55/2005, zuletzt geändert mit Inkrafttreten 1. Jänner 2025), die durch Sozialbetreuungsberufegesetze der Bundesländer umgesetzt wird. Die Details können je nach Bundesland geringfügig abweichen – die folgenden Punkte gelten im Wesentlichen überall:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Mindestalter | Vollendung des 17. Lebensjahres bei Ausbildungsbeginn; die Berufsbezeichnung darf laut Landesrecht (z. B. Tiroler SBBG § 8) erst ab 18 Jahren geführt werden |
| Schulabschluss | Positive Absolvierung der 9. Schulstufe; kein Matura- oder Lehrabschluss nötig |
| Deutsch-Niveau | Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift für Dokumentation und Prüfung; die konkrete Niveaustufe legt die Schule fest (häufig B2) |
| Gesundheitliche Eignung | Ärztliches Zeugnis (in Tirol z. B. höchstens drei Monate alt) |
| Vertrauenswürdigkeit | Strafregisterbescheinigung, nicht älter als drei Monate |
| Aufnahmeverfahren | Aufnahmegespräch bzw. Eignungstest; viele Schulen verlangen ein 40-Stunden-Schnupperpraktikum |
| Soft Skills | Empathie, Geduld, Belastbarkeit, Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, Reflexionsbereitschaft |
Für Quereinsteiger:innen besonders relevant: Du brauchst keinen Vorberuf im Gesundheitsbereich. Wenn du bereits Pflegeassistenz oder Heimhilfe abgeschlossen hast, verkürzt sich die Ausbildung – laut AMS-Berufslexikon um bis zu ein Jahr bei vorhandener Pflegeassistenz. Wer bereits Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung ist, kann sich über eine Aufschulung zur FSB-Altenarbeit oder -Behindertenarbeit (inkl. Pflegeassistenz) weiterqualifizieren.
Gehalt & Verdienstmöglichkeiten
Die meisten Arbeitgeber:innen in der Sozialbetreuung (Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, Lebenshilfe, private Träger) sind an den SWÖ-Kollektivvertrag (Sozialwirtschaft Österreich) gebunden. Fach-Sozialbetreuer:innen werden dort nach gängiger Praxis in Verwendungsgruppe 6 eingestuft – so weist es etwa das Wiener Hilfswerk in Stellenausschreibungen für Fachsozialbetreuung aus. Die Einstufung ist aber immer anhand der konkreten Tätigkeit und des Dienstvertrags zu prüfen.
Laut Abschlussprotokoll SWÖ-KV 2026/2027 (gültig ab 1. April 2026, Erhöhung um 2,60 %) ergeben sich folgende Vollzeit-Bruttogehälter (37 Wochenstunden, 14-mal jährlich):
| Berufsjahre (Gehaltsstufe) | Verwendungsgruppe 6 brutto/Monat | Zum Vergleich VG 5 (z. B. Pflegeassistenz) | Zum Vergleich VG 7 (z. B. Diplom-Sozialbetreuung) |
|---|---|---|---|
| 1–2 Jahre (Stufe 1) | € 2.867,20 | € 2.676,40 | € 3.074,80 |
| 9–10 Jahre (Stufe 5) | € 3.210,00 | € 2.963,90 | € 3.444,40 |
| 19–20 Jahre (Stufe 10) | € 3.581,20 | € 3.232,90 | € 3.904,50 |
| 29–30 Jahre (Stufe 15) | € 3.867,80 | € 3.496,90 | € 4.212,40 |
| ab 35 Jahre (Stufe 18, Maximum) | € 4.040,50 | € 3.658,20 | € 4.396,90 |
Quelle: Abschlussprotokoll SWÖ-KV 2026/2027 (vida/GPA), Stand April 2026. Das AMS-Berufslexikon nennt für Fach-Sozialbetreuer:innen Altenarbeit ein Einstiegsgehalt von € 2.760 bis € 3.220 brutto (Stand 2025), was mit der KV-Tabelle gut zusammenpasst.
Zulagen und Zuschüsse, die das Gehalt erhöhen:
- Pflegezuschuss 2026: € 135,50 brutto monatlich bei Vollzeit, anteilig bei Teilzeit – ausdrücklich auch für Fach-Sozialbetreuer:innen A, BA und BB (Zusatz-KV Pflegezuschuss SWÖ 2026, gültig 1.1.–31.12.2026, sofern die Gebietskörperschaft die Mittel bereitstellt)
- Nachtdienst-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie SEG-Zulage laut SWÖ-KV (§ 9 und § 31; die konkreten Stundensätze werden jährlich angepasst)
- Anrechnung von Vordienstzeiten: Einschlägige Berufserfahrung wird laut KV auf die Gehaltsstufe angerechnet – für Quereinsteiger:innen mit facheinschlägiger Vorerfahrung ein echter Vorteil
- Mit der Weiterqualifizierung zur Diplom-Sozialbetreuung steigst du in die Regel in VG 7 auf
Hinweis: In Einrichtungen der Länder, Gemeinden oder von Ordensträgern gelten teilweise andere Kollektiv- bzw. Dienstverträge; die Gehälter liegen dort je nach Bundesland in ähnlicher Größenordnung.
Ausbildungswege & Dauer
Die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuung erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB) – getragen etwa von Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, Lebenshilfe, dem Land oder BFI/WIFI – und endet mit einer Fachprüfung. Laut AMS-Berufslexikon umfasst die Ausbildung 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis (gesamt 2.400 Stunden), inklusive Pflegeassistenz bei den Schwerpunkten Altenarbeit und Behindertenarbeit. Die Landesgesetze gliedern die Theorie in Module wie Persönlichkeitsbildung, humanwissenschaftliche Grundbildung, Medizin und Pflege, Haushalt/Ernährung sowie das Schwerpunktmodul.
| Ausbildungsform | Dauer | Für wen geeignet | Abschluss |
|---|---|---|---|
| Vollzeit (SOB, 2-jährig) | ca. 2 Jahre, 2.400 Std. | Schulabgänger:innen, Arbeitsuchende mit AMS-Förderung | Fachprüfung + Pflegeassistenz (A/BA) bzw. Basisversorgungsmodul (BB) |
| Berufsbegleitend (SOB, Abend-/Blockform) | ca. 2,5–3 Jahre, je nach Anbieter | Berufstätige, Eltern, Quereinsteiger:innen mit laufendem Job | Fachprüfung, gleichwertig zur Vollzeitform |
| Verkürzt / Aufschulung | ca. 1 Jahr | Pflegeassistent:innen, Heimhelfer:innen, FSB-BB mit Ziel FSB-A/BA | Fachprüfung im neuen Schwerpunkt |
| Weiterführend: Diplom-Sozialbetreuung | zusätzlich ca. 1 Jahr (600 Std. Theorie + 600 Std. Praxis, je nach Bundesland) | FSB mit Berufserfahrung, die mehr Verantwortung wollen | Diplomprüfung, inkl. Schwerpunkt Familienarbeit möglich |
Die Fachprüfung besteht nach den Landesgesetzen (z. B. Tiroler SBBG § 38) aus einem Fachprojekt in der Praxis und einer mündlichen Prüfung mit Präsentation. Zugelassen wird, wer Theorie und Praxis vollständig absolviert und die Pflegeassistenz- bzw. Basisversorgungsprüfung bestanden hat. Wer mehr als 20 % der theoretischen Unterrichtseinheiten versäumt, muss den Lehrgang wiederholen – plane Fehlzeiten daher realistisch.
Kosten: Sie sind stark anbieter- und bundeslandabhängig. An öffentlichen oder landesfinanzierten SOB fallen oft nur Materialkosten an, private Träger verrechnen Lehrgangsbeiträge. Viele Schulen bieten Praktikumsplätze direkt im eigenen Träger an, was den Einstieg in ein Dienstverhältnis nach Abschluss erleichtert. Wenn dir ein kürzerer Einstieg wichtiger ist, lies auch unsere Seite zur Heimhilfe-Ausbildung – von dort ist die Aufschulung zur FSB möglich.
Förderungen in Österreich
Die Sozialbetreuungsberufe gehören zu den am stärksten geförderten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Welche Förderung für dich passt, hängt von deiner Erwerbssituation ab – die Entscheidung liegt immer beim AMS, waff oder Land.
- Pflegestipendium (AMS): Für Arbeitsuchende sowie karenzierte Arbeitnehmer:innen und Selbständige ab 20 Jahren. Die Schulen für Sozialbetreuungsberufe (2-jährig mit Fachprüfung, auch berufsbegleitend) sind ausdrücklich förderbar. Höhe: mindestens der Mindeststandard der Existenzsicherung, 2026 rund € 1.650 monatlich (€ 55,01/Tag), für maximal vier Jahre. Ausbildungskosten werden nicht übernommen, Zuverdienst nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung beim AMS – ohne Zusage vor Ausbildungsbeginn gibt es keine Förderung.
- Fachkräftestipendium (AMS): Für Personen mit mindestens vier Jahren Erwerbstätigkeit in den letzten 15 Jahren, die eine Ausbildung aus der AMS-Liste (Gesundheit und Soziales) mit mindestens 20 Wochenstunden absolvieren. Höhe 2026: mindestens € 41 pro Tag. Ob dein konkreter Lehrgang auf der Liste steht, prüft das AMS.
- Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit (Nachfolge der Bildungskarenz, seit 2026): Die Bildungskarenz wurde 2025 abgeschafft und durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Voraussetzungen: mindestens 12 Monate durchgehendes Dienstverhältnis, Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (16 für Eltern kleiner Kinder), Dauer 2 bis 12 Monate. Die Weiterbildungsbeihilfe beträgt 2026 zwischen € 41,49 und € 69,77 täglich. Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch mehr – das AMS entscheidet. Die Weiterbildungsteilzeit (4 Monate bis 2 Jahre, Arbeitszeitreduktion um 25–50 %) ist für eine berufsbegleitende SOB oft die realistischere Variante.
- waff (Wien): Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds unterstützt Wiener Beschäftigte und Arbeitsuchende bei Umstiegen in Gesundheits- und Sozialberufe, z. B. über das Programm „Jobs PLUS Ausbildung“ in Kooperation mit dem AMS Wien. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet der waff im Einzelfall.
- Landesförderungen: Mehrere Bundesländer zahlen eigene Ausbildungsbeiträge. Tirol etwa gewährt laut Landesbroschüre (Stand März 2025) einen Ausbildungsbeitrag von € 630 monatlich für SOB-Ausbildungen sowie eine Zukunftsaktie Pflege der AK Tirol von € 350 nach Abschluss. Oberösterreich hat eigene Pflegestipendium-Richtlinien 2026. Frag bei der jeweiligen Landesregierung oder direkt an der SOB nach.
- Implacement-/Pflegestiftungen: In vielen Bundesländern gibt es Arbeitsstiftungen (z. B. Pflegestiftung Tirol), die Existenzsicherung über das AMS mit einer fixen Jobzusage nach der Ausbildung kombinieren.
Mehr Details findest du in unseren Beiträgen Bildungsförderung in Österreich und Kurse, die vom AMS bezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Fach-Sozialbetreuung und Pflegeassistenz?
Die Pflegeassistenz ist ein Gesundheitsberuf nach dem GuKG mit Fokus auf pflegerische Tätigkeiten. Die Fach-Sozialbetreuung ist ein Sozialbetreuungsberuf nach Landesrecht, der die Pflegeassistenz (bei A und BA) einschließt, aber zusätzlich 1.200 Stunden sozialpädagogische und begleitende Inhalte vermittelt. Du bist damit breiter qualifiziert und in der Regel eine Verwendungsgruppe höher eingestuft.
Kann ich die Fach-Sozialbetreuung berufsbegleitend machen?
Ja. Viele Schulen für Sozialbetreuungsberufe bieten Abend-, Wochenend- oder Blockformate an, die etwa 2,5 bis 3 Jahre dauern. Die Praxisstunden musst du trotzdem vollständig absolvieren, was mit Weiterbildungsteilzeit oder Teilzeitarbeit beim Praktikumsträger gut kombinierbar ist. Unsere Seite Ausbildung neben Job und Familie zeigt, wie das organisatorisch funktioniert.
Wie viel verdient man als Fach-Sozialbetreuer:in in Österreich?
Nach SWÖ-KV 2026 beginnt das Vollzeit-Bruttogehalt in Verwendungsgruppe 6 bei € 2.867,20 im Monat und steigt mit Berufsjahren auf bis zu € 4.040,50. Dazu kommen 2026 der Pflegezuschuss von € 135,50 sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Je nach Träger und Bundesland kann die Einstufung abweichen.
Welche Förderungen gibt es durch AMS oder waff?
Die Ausbildung kann unter anderem über das Pflegestipendium des AMS gefördert werden (2026 rund € 1.650 monatlich, für Arbeitsuchende sowie Karenzierte ab 20 Jahren) oder über das Fachkräftestipendium (mindestens € 41 pro Tag). Für Beschäftigte kommen Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit des AMS in Frage, in Wien unterstützt der waff z. B. mit dem Programm „Jobs PLUS Ausbildung“. Dazu gibt es Landesförderungen. Alle Förderungen sind Kann-Leistungen, die Entscheidung liegt beim AMS, beim waff bzw. beim Land.
Brauche ich Matura oder einen Vorberuf?
Nein. Erforderlich sind die positive 9. Schulstufe, ein Mindestalter von 17 Jahren, gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit. Die Ausbildung ist damit einer der zugänglichsten Wege für Quereinsteiger:innen in den Sozial- und Gesundheitsbereich.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es nach der Fach-Sozialbetreuung?
Mit Berufserfahrung kannst du zur Diplom-Sozialbetreuung aufschulen (inkl. Schwerpunkt Familienarbeit), Leitungsfunktionen in Wohngruppen oder Tageszentren übernehmen oder ein Studium der Sozialen Arbeit anschließen. Auch Spezialisierungen wie Demenzbegleitung, Unterstützte Kommunikation oder Palliativbegleitung sind gefragte Weiterbildungen.
Nächster Schritt
Die Fach-Sozialbetreuung ist ein gesetzlich geregelter, kollektivvertraglich abgesicherter Beruf mit klarem Entwicklungspfad – und einer der wenigen Quereinstiege, die ohne Matura und mit starken Förderungen möglich sind. Ob Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung besser zu dir passt, findest du in zwei Minuten heraus: Starte jetzt das Karriere-Quiz. MediClass begleitet dich bei der Orientierung; die Ausbildung selbst absolvierst du an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe in deinem Bundesland. Alle weiteren Berufsbilder findest du im Berufe-Hub und im Ratgeber Berufswechsel in den Gesundheitsbereich.
Quellen
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe (BGBl. I Nr. 55/2005, konsolidiert): https://gesetzefinden.at/landesrecht/vereinbarungen/lst20000049
- AMS-Berufslexikon: Fach-Sozialbetreuer:in Altenarbeit (Ausbildungsstunden, Einstiegsgehalt, Voraussetzungen): https://berufslexikon.at/pdf/pdf3536-Fach-SozialbetreuerIn_Altenarbeit
- Abschlussprotokoll SWÖ-KV 2026/2027, Gehaltstabelle ab 1.4.2026 (vida): https://www.vida.at/content/dam/vida/downloads/branchen/soziale-dienste/2026/Abschlussprotokoll_SWOE_KV2026_2027.pdf
- Zusatz-KV Pflegezuschuss SWÖ 2026 (GPA): https://www.gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/sw%C3%B6/2026/Zusatz-KV_Pflegebonus_2026_Sozialwirtschaft.pdf
- Wiener Hilfswerk, Stellenprofil Fachsozialbetreuung (Einstufung Verwendungsgruppe 6): https://www.hilfswerk.at/fileadmin/storage/vie/user_upload/Fachsozialbetreuung_SWG_Wiener_Hilfswerk.pdf
- Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz (Voraussetzungen, Fachprüfung): https://gesetzefinden.at/landesrecht/landesgesetze/tsbbg
- oesterreich.gv.at: Pflegestipendium (Höhe 2026, förderbare Ausbildungen): https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_beruf_und_pension/stipendien/pflegestipendium.html
- AMS Wien: Pflegestipendium: https://www.ams.at/organisation/foerder-wiki-wien/Informationen_zum_AMS/aus-und-weiterbildung-livecopy/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium
- WKO: Fachkräftestipendium: https://www.wko.at/oe/sozialversicherung/fachkraeftestipendium
- WKO Wien: Neue Weiterbildungszeit im Überblick: https://www.wko.at/wien/news/neue-weiterbildungszeit-im-ueberblick
- Land Tirol: Broschüre Förderungen Sozialbetreuungsberufe: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesundheit-vorsorge/pflege/downloads/Broschuere_Sozialbetreuungsberufe_Foerderungen_210x297mm_v12.pdf
- Ausbildungskompass (AMS): Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Alten- und Behindertenarbeit: https://www.ausbildungskompass.at/pdf/pdf107385-schule-sozialbetreuungsberufe-schwerpunkt-alten-und-behindertenarbeit